Rechtskraft Genehmigung bei Berichtigung

  • Hallo !

    Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :

    Ich habe zu einer Genehmigung einen Berichtigungsbeschluss gemacht, da der Name des Notars falsch in der Datenbank war. Laut § 42 FamFG kann hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Frist : 2 Wochen.

    Dieser Beschluss wird ja nun mit dem Genehmigungsbeschluss verbunden. Rechtskraft der Genehmigung wäre am Freitag. Ändert sich hier nun etwas durch den Berichtigungsbeschluss ?

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