Hallo !
Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :
Ich habe zu einer Genehmigung einen Berichtigungsbeschluss gemacht, da der Name des Notars falsch in der Datenbank war. Laut § 42 FamFG kann hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Frist : 2 Wochen.
Dieser Beschluss wird ja nun mit dem Genehmigungsbeschluss verbunden. Rechtskraft der Genehmigung wäre am Freitag. Ändert sich hier nun etwas durch den Berichtigungsbeschluss ?