Separate Anhörung der Beteiligten (kein großer Termin)

  • In einem Vormundschaftsverfahren streiten sich 5 Leute um die Vormundschaft und jeder möchte Vormund werden. Teilweise sind diese anwaltlich vertreten.

    Wenn ich einen großen Termin mache müsste ich das Jugendamt, den vorläufigen Vormund, die 5 potenziellen Vormünder mit Anwalt und die Verfahrensbeiständin laden.

    Die Kinder höre ich sowieso mit ihrer Verfahrensbeiständin separat.

    Ich bin eher ein Freund von kleinen Terminen, allein schon deshalb, weil ich mich in kleinem Rahmen besser austauschen kann...

    Das FamFG schreibt keinen gemeinsamen Termin vor, da es sich nicht um eine Verhandlung sondern nur um eine Erörterung handelt.

    Lediglich Paragraph 155 ll könnte mir einen Strich durch die Rechnung machen.

    Was meint ihr? Kann ich jeden Beteiligten separat anhören oder muss ich bei den 5 potenziellen Vormündern zumindest jeweils immer das Jugendamt dabei haben (155 klar Satz 3). Oder kann ich jeden (also auch JA und VB komplett separat anhören und protokollieren (letzteres wäre mir das allerliebste).

    Eine Vereinbarung ist sowieso aussichtslos in dem Fall...

  • Hallo 123,

    vor allem lass Dir Zeit.
    Jetzt bin ich in einem Fall schon seit Juni zum Vormund bestellt worden. Onkel, Tante und zwei Gerichte streiten sich über örtliche Zuständigkeit und VKH. Das OLG ist überzeugt sich per Bericht davon, dass ich meine Arbeit tue, das Kind gut (mit Pflegeerlaubnis des JA) untergebracht ist und hat vor allem viel Zeit. Wenn ich die Schriftsätze der anderen Beteiligten bekäme, würde ich sie nicht mehr lesen. Das soll Beistand machen.

    Das Kind hat sich selber in die Familie der Freundin einquartiert. Bemerkenswert fand ich, dass dem OLG die Willensbekundung des Kindes gegenüber JA, Beistand, meinem Abteilungsleiter (Wunsch- und Wahlrecht des Kindes) und mir ausreichen. Bisher gab es keine Anhörung.

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