Einberufung Verwaltungsbeirat

  • Hallo,
    in der mir vorliegenden Gemeinschaftsordnung ist folgender Passus enthalten:
    "Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates beruft den Beirat bei Bedarf mit angemessener Frist ein und bestimmt auch, in welcher Form dies geschieht."

    Ich bin noch nicht so lange wieder in der Grundbuchabteilung und so viele Teilungen hatte ich bisher noch nicht.

    Ich bin gerade nicht sicher, ob das so ok ist, da es m. E. nicht hinreichend bestimmt genug ist.

    Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus

  • Für Sitzungen des Beirats gibt es keine festen Formen oder Fristen,
    da herrscht weitgehende Privat-Autonomie.
    Daher: nicht zu beanstanden.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

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