Ich habe 2 Antragsteller eines Erbscheines und 2 Personen, die diesem widersprochen haben.
Der Erbscheinsantrag wurde zurückgewiesen. Kostengrundentscheidung lautet: die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Nun liegt mir der Kfa der Widersprechenden vor. Wann werden dort "Gesamtschuldner" und "Gesamt gläubiger" angekreuzt?
Die Zurückweisung des Erbscheinsantrages liegt 8 Jahre zurück. Hinsichtlich des Landgerichtsverfahrens wurde bereits ein kfb erteilt. Nun wird Verwirkung eingewandt. Es konnte niemand mehr damit rechnen, dass die Kosten noch geltend gemacht werden. Verstoß gegen Treu und Glauben.
In der Zwischenzeit wurde noch ein Erbscheinsantrag gestellt. Einer der Antragsteller wurde von 2 Anwälten vertreten. Nun liegt mir ein Antrag nach 11RVG vor. Muss die Kostennote und die Anhörung an den anderen Anwalt geschickt werden oder an den Mandanten selbst?
Vielen dank für die Hilfe