Allerdings bezieht er -noch- keine Sozialleistungen.
Wegen der Doppelbelastung mit Heimkosten und Miete sollte allerdings der Betreuer -wenn nicht bereits geschehen- Sozialhilfeantrag stellen und ggf. auf das laufende Genehmigungsverfahren und die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen.
Und lass dich ggf. durch das Sozialamt nicht stressen.
Dankeschön