Ich habe folgenden Passus in einer Gemeinschaftsordnung:
"Der Verwalter ist berechtigt, im Namen der Eigentümergemeinschaft alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen der laufenden Verwaltung vorzunehmen und Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Auftrag zu geben, vorausgesetzt, die damit in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten können aus den laufenden Einnahmen (Hausgeld) und den Rücklagen bestritten werden.
Der Verwalter ist berechtigt, einen Betrag von maximal 1/4 des im Wirtschaftsjahr planmäßig der Instandhaltungsrücklage zuzuführenden Betrages für laufende, routinemäßig anfallende Instandhaltungskosten zu verwenden oder für sonstige Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn dies zur Überbrückung eines Liquidationsengpasses erforderlich ist."
Wäre das für euch von der Vertragsfreiheit gedeckt und ihr würdet insoweit nichts beanstanden?
Oder ist so eine Regelung unzulässig?
Vielen Dank bereits im Voraus