Es soll eine Grundschuld eingetragen werden. In der Urkunde heißt es u.a.: "Die Grundschuld soll Rang nach folgenden Voreintragungen haben: Grundschuld in Höhe von 50.000,00 für die X-Bank in Abt. III Nr. 1."
Im Grundbuch ist in Abteilung III Nr. 1 die genannte Grundschuld über 50.000,00 EUR eingetragen. Außerdem ist unter Nr. 2 eine weitere Grundschuld mit 100.000,00 EUR eingetragen.
Kann die neue Grundschuld einfach eingetragen werden oder bedarf es einer Berichtigung der Urkunde bzw. eines Rangrücktritts der Gläubigerin Abt. III Nr. 2?