Sondernutzungsrecht ist nicht ausdrücklich im Grundbuch eingetragen

  • A verkauft eine Wohnung an B. Unter der Überschrift "Sondernutzungsrechte" im Kaufvertrag erklärt A, dass zu der Wohnung der KFZ-Stellplatz im Freien Nr. 3 gehört.

    Ein Sondernutzungsrecht ist aber nicht im Grundbuch eingetragen. Auch der Satz "Sondernutzungsrechte sind begründet" ist nicht im Grundbuch eingetragen.
    Also, ist, wenn Sondernutzungsrechte tatsächlich begründet/vereinbart wurden, dies durch die Bezugnahme auf die Bewilligung abgedeckt!?

    Es soll jetzt nur eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden.

    Muss ich jetzt anhand der Bewilligung (Teilungserklärung) prüfen, ob es den Stellplatz gibt und ob er zu der verkauften Wohnung gehört? Oder kann ich die

    Eigentumsvormerkung

    einfach eintragen?

  • Sofern die Zuordnung anfänglich erfolgt ist, genügt Bezugnahme. Ich würde nix prüfen und die Av eintragen. Der Kaufgegenstand wäre auch ausreichend bezeichnet, wenn das Snr nicht erwähnt wäre. Ob das Snr tatsächlich besteht oder nicht, ist das Problem der Parteien und des Notars, da insoweit kein Antrag gestellt wurde.

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