A verkauft eine Wohnung an B. Unter der Überschrift "Sondernutzungsrechte" im Kaufvertrag erklärt A, dass zu der Wohnung der KFZ-Stellplatz im Freien Nr. 3 gehört.
Ein Sondernutzungsrecht ist aber nicht im Grundbuch eingetragen. Auch der Satz "Sondernutzungsrechte sind begründet" ist nicht im Grundbuch eingetragen.
Also, ist, wenn Sondernutzungsrechte tatsächlich begründet/vereinbart wurden, dies durch die Bezugnahme auf die Bewilligung abgedeckt!?
Es soll jetzt nur eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden.
Muss ich jetzt anhand der Bewilligung (Teilungserklärung) prüfen, ob es den Stellplatz gibt und ob er zu der verkauften Wohnung gehört? Oder kann ich die
Eigentumsvormerkung
einfach eintragen?