Bachelor of Laws - Anerkennung Studienleistungen

  • Hallo,

    welche Informationen habt ihr zur Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen
    und der Einstufung in ein höheres Fachsemester am Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin?

    Als Bachelor of Laws fragte ich beim zuständigen Prüfungsamt, welche meiner Studien- und Prüfungsleistungen
    als Rechtspflegeranwärterin anerkannt werden - bisher ohne Antwort.

    Diese Frage stellen sich bestimmt Jurastudierende auch - die ohne Abschluss zur Rechtspflege wechseln möchten.

    Bei der HWR und dem Referat für Aus-und Fortbildung der Dienststelle
    fragte ich nach der Einstufung in ein höheres Fachsemester - warte auf Antwort.

    Habe im Internet und Forum gesucht, jedoch keine passenden Informationen gefunden,
    außer den Schwierigkeiten bei Diplomstudiengang vs Bachelor.

    Bestimmt haben schon einige von euch von Jura oder dem Bachelor zur Rechtspflege gewechselt oder zuvor eine Ausbildung gemacht,
    die evtl. anerkannt wurde?

    Eigentlich wollte ich das schon im Bewerbungsgespräch fragen bzw. die Sache längst klären, doch außer der Prüfungskommission der
    Hochschule scheint es keine Anlaufstelle zu geben?

  • Nach dem was ich bisher von Kolleginnen und Kollegen gehört habe, die mehrere Semester Jura studiert haben, grundsätzlich gar nichts.
    Natürlich hast du es als Person mit juristischer Vorbildung, gerade anfangs im Studium, einfacher, in die Materie einzusteigen, aber da sich die Themen, die du im Bachelor of Laws bzw. in einem Jura-Studium behandelst doch auch deutlich von den Themen unterscheiden, die du in deiner Rechtspflegerkarriere brauchst, wird ein Einstieg in ein höheres Fachsemester sehr wahrscheinlich nicht möglich sein.

    Lass dich davon aber nicht abschrecken! Das Studium ist auch mit juristischer Vorbildung anspruchsvoll und abwechslungsreich!

  • Möglich, dass zwischen beendeten und abgebrochenen Studium unterschieden wird, was die Anrechnung angeht. Bei Abbruch ist es wohl so, wie Sako es sagt.

    In NRW konnte das duale Rechtspflegestudium bei einem vorhandenen 1. Staatsexamen vor ein paar Jahren wohl noch verkürzt werden. Außerdem hat Ba-Wü m.W.n. vor ein paar Jahren einen Bachelor of Laws eingestellt. Da weiß ich aber nicht, ob was und wenn ja wie viel anerkannt wurde. Speziell für Berlin weiß ich's nicht und würde mich ggf. einfach telefonisch an den Sachbearbeiter des OLGs wenden, der sich um deine Bewerbung kümmert.

    Viel Erfolg!

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich kenne z. B. eine Rechtspflegeranwärterin mit vorab bestandenden ersten Staatsexamen und Diplom-Juristinnen-Urkunde, der exakt rein gar nichts in der Rechtspflegerausbildung angerechnet wurde. Nützlich (im Sinne von Vorbildung) ist ein abgeschlossenes Jurastudium jedoch insgesamt ganz bestimmt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Paragraph 2 Abs. 4 RPflG:

    (4) Auf den Vorbereitungsdienst können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften bis zur Dauer von zwölf Monaten und ein Vorbereitungsdienst nach § 5b des Deutschen Richtergesetzes bis zur Dauer von sechs Monaten angerechnet werden. Auf Teilnehmer einer Ausbildung nach § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. September 1971 (BGBl. I S. 1557) ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.

    Im Übrigen entscheiden die Länder.

  • Auch wenn das vom Gesetz her vllt. möglich wäre, würde ich mir da keine großen Illusionen auf irgendwelche Anrechnungen machen. Es gibt in der Rechtspflege keine "Fachsemester" sondern wechselnde Abschnitte von Theorie und Praxis. Mit einer juristischen Vorbildung hat man von den typischen "Rechtspflegerfächern" wie Grundbuch, Kosten ect. keine wirkliche Ahnung. Es ist meiner Meinung nach daher fatal wenn man z.B. den 1. Studienabschnitt (der je nach Bundesland und FH unterschiedlich lang und inhaltlich ausgestaltet ist) auslassen würde und erst "später" einsteigen würde. Man hätte dann das Grundlagenwissen in einigen Fächern komplett verpasst...
    Rechtspflege ist nun mal kein normaler Studiengang wie jeder andere wo man irgendwelche Creditpoints sammeln muss und sich einzelne Module anrechnen lassen kann.

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