Hallo zusammen,
habe einen Kaufvertrag zur Genehmigung vorliegen wonach zwei minderjährige Kinder zusammen mit der Mutter ein Grundstück erwerben. Vereinbart wurde hierin folgende Klausel:
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangel des Grundstücks, des Gebäudes und der mitverkauften beweglichen Sachen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für ggf. in der Urkunde enthaltene Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien und nicht, wenn der Verkäufer arglistig handelt. Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Sachmängel, die zwischen Vertragsabschluss und Übergabe entstehen und über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehende, insoweit wird jedoch - außer bei Vorsatz - die Verjährungsfrist auf drei Monate verkürzt. Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.
Die Klausel ist doch für die minderjährigen Kinder eindeutig nachteilhaft, wenn die Geltendmachung von Sachmängeln ausgeschlossen ist oder sehe ich das falsch? Nach Rücksprache mit dem Notar, warum dies so aufgenommen wurde, hat er nur mitgeteilt, dass dies eine Standardformulierung in seinen Verträgen sei. So eine Klausel habe ich bei Kaufverträgen jedoch noch nicht gesehen.
Würdet ihr das so genehmigen oder müsste der Vertrag abgeändert werden?