Tod nach Auflassung

  • Hallo,

    ich habe eine Erbengemeinschaft, die sich in notarieller Urkunde bezügl. mehrerer Grundstücke auseinandersetzt. Nun ist jedoch einer dieser Miterben verstorben und zwar genau zwischen Beurkundung und Eingang beim Grundbuchamt. Der Verstorbene wurde wieder von einer weiteren, Dritten Person beerbt (Erbschein liegt vor)
    Soweit ich nachgelesen habe würde die Erbin in den Vertrag eintreten, habe aber etwas "Bauchschmerzen", den alten Miterben durch den neuen einfach zu ersetzen.
    Brauch ich da noch eine Zustimmung ö.Ä.? Vllt hatte ja jemand schon mal so einen Fall..

    Danke und LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!