Corona - Beglaubigung durch ungarische Botschaft

  • Hallo alle zusammen, ich hoffe, es geht an allen gut. Folgender Fall: GmbH sollte durch drei Gesellschafter gegründet werden. Alle Gesellschafter sind ungarische Staatsbürger. Zwei der Gesellschafter sind in Dänemark gestrandet, da für Deutschland ein Einreisverbot gilt. Daher hat ein Gesellschafter, der in Deutschland lebt, die GmbH als vollmachtloser Vertreter für die anderen Gesellschafter gegründet. Nunmehr müssen die übrigen Gesellschafter nachgenehmigen. Das Problem ist, dass die Deutsche Botschaft in Dänemark geschlossen hat und die Gründer deshalb zur ungarischen Botschaft gegegangen sind, wo ihre Unterschrift auf der Genehmigungserklärung beglaubigt wurde. Reichts das? Sind ausländische Botschaften ausländischen Notaren gleich gestellt? Ich hätte grundsätzlich keine Probleme damit, außer dass noch eine Apostille und eine amtliche Übersetzung des Beglaubigungsstempels erfolgen muss. Wie sehr ihr das? Vielen Dank für eure Antworten und bleibt gesund!

    Einmal editiert, zuletzt von AssRpfl (26. März 2020 um 09:42) aus folgendem Grund: Schlagwort vergessen

  • Ich denke, dass die ungarische Botschaft für die Beglaubigung von Unterschriften ungarischer Staatsbürger in Dänemark zuständig sind (wäre die deutsche Botschaft in Kopenhagen ja genauso).

    Und deshalb kann die Urkunde (als eine solche eines EU-Staates) wohl auch in Deutschland Verwendung finden. Eine Vollmacht eines ungarischen Notars müssten wir ja auch anerkennen.

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