KUG - Pfüb - Drittschuldner

  • Guten Tag zusammen,

    als Drittschuldner bearbeite ich Pfübs, Insos und Abtretungen in Masse. Vor vielen Jahren in Kombi mit KUG. Nun betrifft das Thema wieder viele Firmen und meine Aufzeichnungen sind nicht mehr aktuell.

    Meine Frage: Wo in den "neuen" Pfüb Formularen wäre die gesonderte Pfändung von KUG zu finden? So kann ich gezielter Prüfungen durchführen damit eine Zusammenrechnung erfolgen kann.

    Vielen Dank im Voraus! Bleibt gesund!

  • Danke für die schnelle Antwort. Also kann ich die Agentur für Arbeit unter B (die ich nicht bin) als Arbeitgeber völlig ignorieren?

    Ich frage jetzt wirklich noch ein Mal richtig "blöd", weil das ein riesen Haufen an Arbeit ist und das quasi nur ein Mal prüfen kann bis zur nächsten Abrechnung.

  • Danke für die schnelle Antwort. Also kann ich die Agentur für Arbeit unter B (die ich nicht bin) als Arbeitgeber völlig ignorieren?

    Ich frage jetzt wirklich noch ein Mal richtig "blöd", weil das ein riesen Haufen an Arbeit ist und das quasi nur ein Mal prüfen kann bis zur nächsten Abrechnung.

    So leid es mir tut, du wirst den ganzen PfüB durchsehen müssen.

    Ich würde den Pfändungsbeschluss nicht mit dem Kurzarbeitergeld in Feld B erlassen, da das meiner Meinung nach nicht richtig passt und die Eintragung an die Stelle "verlegen" an die sie meiner Meinung nach gehört. Wenn ein Kollege aber der Meinung ist, dass man die Eintragung des Kurzarbeitergelds in Feld B machen kann, wird er den PfüB so erlassen. Dasselbe gilt für irgendwelche Anlagen: Ich halte sie eigentlich nicht für nötig, aber wenn der Rechtspfleger den PfüB so erlässt, ist das okay.

    Der Vordruckzwang gilt ja nur für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Ausgestaltung des Beschlusses obliegt dem Rechtspfleger (theoretisch könnte ich den Vordruck auch links liegen lassen und den PfüB als "normalen" Beschluss neu fassen).

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