Betreuervergütung Betriebswirt des Handwerks

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Betreuerin, die gerne die höchste Vergütungsstufe abrechnen möchte (Tabelle C). Sie trägt vor, dass sie den Abschluss "staatlich anerkannte/r Betriebswirt/in des Handwerks" hat und dieser Abschluss mit einer Hochschulausbildung vergleichbar wäre.

    Hatte jemand schon einmal so einen Fall? Ich habe keine Rechtsprechung dazu gefunden. Da diese berufsbegleitende Fortbildung weniger Unterrichtsstunden als der Abschluss "Betriebswirt (VWA)" umfasst, bin ich geneigt zu sagen, dass der Abschluss nicht mit einer Hochschulausbildung vergleichbar ist. Der BGH hatte ja entschieden, dass der Betriebswirt VWA mit 1000 Stunden nicht ausreichend ist.

  • Was hat sie denn sonst noch für eine Ausbildung?

    Für Stufe 3 reicht die berufsbegleitende Zusatzausbildung m.E. nicht aus.

    Je nach Vorausbildung reicht es vielleicht sogar nur für Stufe 1.

  • Da musste Dir schon die Arbeit einer Detailprüfung machen. Studiumszusammensetzung, Gewichtung, Ziele und vermittelte Fähigkeiten.

    Beim reinen Blick auf den Abschluss würde mich wundern, wenn überhaupt Stufe 2 einschlägig ist.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

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  • Meine Freundin hat den auch gemacht- dürfte nicht mit einem Hochschulstudium vergleichbar sein.

    Also: Von der Handwerkskammer, die die Abschlussurkunde ausgestellt hat die Lehrgangsbeschreibung zusenden lassen. Alles zum Bezi mit der Bitte um Stellungnahme. Festsetzen.

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