Hey,
ich habe hier einen PfÜb-Antrag, der weder unterschrieben ist noch einen Namenszug trägt, also niemand als Verantwortlicher gezeichnet hat. Lediglich der per EGVP eingereichte Antrag ist signiert durch das Inkassobüro, hier habe ich einen Namen des Signaturinhabers. M.E. reicht da aber nicht aus, wenigstens eine eingedruckte Unterschritt o.ä. sollte dort auf Seite 1 des Formulars stehen. Das Inkassobüro teilt meine Meinung nicht.
Wie seht ihr das und warum?