Kündigung Taschengeldkonto nicht möglich?

  • Es besteht Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt.

    Der Betreute hat neben dem Girokonto noch ein Taschengeldkonto. Auf diesem TG-Konto wird (außer den Kontoführungsgebühren) seit langem nichts gebucht. Es verursacht also nur Kosten. Taschengeldübergabe erfolgt über die Lebenshilfe.

    Auf meine Nachfrage teilt die Betreuerin mit, dass das TG-Konto nicht gekündigt werden kann, weil auf dem Girokonto des Betroffenen eine Pfändung liege. :gruebel:

    Ich verstehe das nicht so richtig, was hat das eine mit dem anderen tun? Warum hindert die Pfändung die Kündigung des TG-Kontos?

    Ist das üblich?

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Das P-Konto hat doch einen Freibetrag. Wird der denn voll ausgenutzt? Und wenn dann noch die Beträge des TG hinzukommen, wird dann der Freibetrag überschritten? Ich glaube eher weniger. Soweit also noch "Luft" auf dem P-Konto ist, warum dann nicht die Kosten des TG-Kontos sparen?

    Ich würde den/die Betreuer/in mal darauf anstupsen. Im Übrigen würde ich ihm/ihr mit auf den Weg geben, auch mal zu versuchen die Pfändung irgendwie abzubiegen/wegzuverhandeln.

  • Ich gebe zu, ich weiß (noch) nicht so recht, wie das bei den Banken gehandhabt wird. Hier ist es auf jeden Fall so, dass das TG-Konto laut Betreuerin nicht gekündigt KANN, WEIL das Girokonto gepfändet wurde. Das macht für mich keinen Sinn.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Ich gebe zu, ich weiß (noch) nicht so recht, wie das bei den Banken gehandhabt wird. Hier ist es auf jeden Fall so, dass das TG-Konto laut Betreuerin nicht gekündigt KANN, WEIL das Girokonto gepfändet wurde. Das macht für mich keinen Sinn.

    Ich würde einen Vermerk in die Akte machen, dass lt. Betreuerin das TG-Konto nicht gekündigt werden kann und dann die Sache auf sich beruhen lassen.

  • Ich gebe zu, ich weiß (noch) nicht so recht, wie das bei den Banken gehandhabt wird. Hier ist es auf jeden Fall so, dass das TG-Konto laut Betreuerin nicht gekündigt KANN, WEIL das Girokonto gepfändet wurde. Das macht für mich keinen Sinn.

    Einen Sinn macht die Aussage schon, wenn das TG-Konto bei der gleichen Bank wie das Girokonto besteht.

    Der Gläubiger hat vermutlich den Pfub hinsichtlich aller Konten des Betreuten bei der Bank erwirkt. Damit darf der Schuldner nicht mehr verfügen, worunter auch die Kündigung von Konten fällt.

  • Strohhalm: Betreuer könnte dem Gläubiger anbieten, die eingesparten Kontoführungsgebühren an ihn zu leisten, sofern er die Pfändung hinsichtlich des TG-Kontos zurück nimmt.
    Ob das so schlau ist, sich freiwillig aus dem Pfändungsschutzbereichs herauszuwagen, steht auf einem anderen Blatt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!