Es besteht Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt.
Der Betreute hat neben dem Girokonto noch ein Taschengeldkonto. Auf diesem TG-Konto wird (außer den Kontoführungsgebühren) seit langem nichts gebucht. Es verursacht also nur Kosten. Taschengeldübergabe erfolgt über die Lebenshilfe.
Auf meine Nachfrage teilt die Betreuerin mit, dass das TG-Konto nicht gekündigt werden kann, weil auf dem Girokonto des Betroffenen eine Pfändung liege.
Ich verstehe das nicht so richtig, was hat das eine mit dem anderen tun? Warum hindert die Pfändung die Kündigung des TG-Kontos?
Ist das üblich?