Aufgrund der aktuellen Corona-Situation muss ich zum ersten Mal Betreuungssachen bearbeiten und habe jetzt ein eiliges Genehmigungsverfahren.
Da ich mit Betreuung bislang nichts am Hut hatte, hoffe ich auf eure Unterstützung.
Mir wird ein Vertrag vorgelegt: Geschäftsanteilskauf- und abtretungsvertrag. Der Betreute ist Gesellschafter an der XY GmbH i.L..
In dem Vertrag wird beschlossen:
1. Die Gesellschaftsanteile sämtlicher Gesellschafter werden in neue Gesellschaftsanteile zu je 1,00 € geteilt.
2. Die Gesellschafter stimmen den nachfolgenden Anteilsabtretungen zu.
3. Sätzungsänderung: §10 des Gesellschaftsvertrags wird ersatzlos gestrichen.
4. A verkauft und übertragt an den Betreuten, vertreten durch den Betreuer, mit allen Rechtebn und Pflichten die Gesellschaftsanteile Nr. 1.000 - 1500. Die Übertragung erfolgt mit allen Rechten und Pflichten und mit unmittelbar dinglicher Wirkung. Der Erwerber zahlt für alle von ihm erworbenen Anteile einen Kaufpreis von insgesamt 1,00 €.
5. Erledigung des Rechtsstreits beim LG: zur Abgeltung aller Ansprüche der GmbH i.L. zahlen A und C einen Betrag in Höhe von 40.000,00 € an das Konto der GmbH i.L.. Die Parteien verpflichten sich, den Rechtstreit für erledigt zu erklären. Die Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Meine Frage hierzu: Nach welchen Vorschriften sind hier Genehmigungserfordernisse gegeben?