Hallo,
das Jugendamt ist Vormund.
Vormund soll nun eine Dame werden, die die Mutter und den Jungen als Sozialarbeiterin betreut hat. Die ersten 4 Lebensmonate hätte sie ihn betreut. Danach hätte sie ihn in einem Pflegeheim untergebracht, da er schwerst pflegebedürftig sei. Sie hätte weiterhin mehrmals wöchentlich persönlichen Kontakt mit ihm.
Das Jugendamt stimmt dem Antrag zu.
Der Vater ist unbekannt.
Problem:
Das Kind ist ein Jahr alt. Die Mutter ist ohne festen Wohnsitz, sowohl das Jugendamt als auch die letzte Meldebehörde haben keine Adresse. Sie sei wohl obdachlos.
Frage:
- Das Kind kann ich nicht persönlich anhören. Ist ein Verfahrensbeistand zu bestellen? Oder reicht der Vorrang eines Einzelvormunds aus?
- Die Mutter kann ich ebenfalls nicht (schriftlich) anhören. Ist die Anhörung im Wege der öffentlichen ZU vorzunehmen oder reicht es, den Beschluss samt Antrag öffentlich zuzustellen?