Vormundwechsel, Kind 1 Jahr, Mutter obdachlos

  • Hallo,

    das Jugendamt ist Vormund.

    Vormund soll nun eine Dame werden, die die Mutter und den Jungen als Sozialarbeiterin betreut hat. Die ersten 4 Lebensmonate hätte sie ihn betreut. Danach hätte sie ihn in einem Pflegeheim untergebracht, da er schwerst pflegebedürftig sei. Sie hätte weiterhin mehrmals wöchentlich persönlichen Kontakt mit ihm.

    Das Jugendamt stimmt dem Antrag zu.

    Der Vater ist unbekannt.


    Problem:
    Das Kind ist ein Jahr alt. Die Mutter ist ohne festen Wohnsitz, sowohl das Jugendamt als auch die letzte Meldebehörde haben keine Adresse. Sie sei wohl obdachlos.

    Frage:


    1. Das Kind kann ich nicht persönlich anhören. Ist ein Verfahrensbeistand zu bestellen? Oder reicht der Vorrang eines Einzelvormunds aus?
    2. Die Mutter kann ich ebenfalls nicht (schriftlich) anhören. Ist die Anhörung im Wege der öffentlichen ZU vorzunehmen oder reicht es, den Beschluss samt Antrag öffentlich zuzustellen?
  • Es wird von einer bestellten Vormundschaft ausgegangen. Ferner wird davon ausgegangen, dass das Jugendamt am GA des Kindes bestellt wurde.

    Was verbirgt sich hinter "Vormund soll"? hat der Amtsvormund das angeregt? Was steht in seinem Jahresbericht über seine Tätigkeit?

    Prinzipiell ist der Vorrang des Einzelvormunds so stark, dass nur bei offensichtlichen Bedenken (z.B. seitens des JA) eine aufwendige Anhörung angesagt ist.
    Bei uns würde es so gehandhabt: Der Vormund macht einen Bericht. Der Abteilungsleiter macht einen Besuch beim Kind und formuliert dessen mutmaßliches Interessw. Außerdem nimmt er Stellung zur Eignung des Einzelvormunds (erweitertes Führungszeugnis). In seinem Bericht steht auch, wer ggf. mit der Beratung des Einzelvormunds beauftragt ist.

  • Hallo,

    danke für die Antwort :)

    Der Amtsvormund ist das JA am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes. Der Amtsvormund hat den Wechsel vorgeschlagen. Beigefügt wurde der Antrag von der Sozialarbeiterin, welche die Vormundschaft gerne übernehmen möchte.Das Kind wird künstlich ernährt und beatmet. Seine Lebenserwartung ist ungewiss. Seine Mutter zeigt kein Interesse an ihm. Die einzig konstante Bezugsperson ist die Sozialarbeiterin. Ich würde sie gerne bestellen.

  • Dann geht doch alles in Ordnung.
    An sich schreit eine solch schwere Aufgabe nach einer Berufsvormundschaft. Das persönliche Engagement gleicht das aber locker aus. Angesichts der Perspektive des Kindes wäre jede Verzögerung von absehbarem Nachteil fürs Kind. Nur Mut!

  • Vielen Dank Moosi, dann mache ich jetzt einen Beschluss und gehe mit einem guten Gefühl ins Wochenende. Solch Engagement muss ja auch mal mit schnellem Arbeiten belohnt werden :)

  • Die Kindesmutter ist im Verfahren wegen Vormundwechsels überhaupt keine Beteiligte, vgl. z. B. hier:
    OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2016 - 2 WF 10/16

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