ich komme aus nrw, dort gibt es ja einen Erlass bzgl. der Ersatzfreiheitsstrafen. Kann Ordnungshaft denn noch vollstreckt werden oder ist das auch ausgesetzt?
Ordnungshaft Corona
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Ich bin aus Bayern. Hier werden nicht nur die Ersatzfreiheitsstrafen, sondern auch die Freiheitsstrafen bis 6 Monate sowie Jugendarrest nicht mehr (zunächst bis 19.04.) geladen.
Ich habe mir dieselbe Frage zur Erzwingungshaft gestellt, da ich nirgends explizit gefunden habe, dass die nicht zu laden sind. Bei meiner Suche bin ich auch auf diverse Anweisungen für den Vollzug gestoßen hinsichtlich der Vorkehrungen, die dort getroffen werden sollen und hab damit eine ungefähre Vorstellung, was dort gerade los ist. Ich habe die betreffenden Akten auf Wiedervorlage gelegt. Ich möchte nicht verantworten, dass jemand zum Antritt seiner paar Tage in der JVA aufläuft.
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Nach dem Erlass des JM (NRW) vom 18.03.2020 - 4300 - III. 21 - soll z. Zt. keine Erzwingungshaft vollstreckt werden. Ich vollstrecke daher z. Zt. auch keine Ordnungs- oder Zwangshaft.
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Erzwingungshaft und Ordnungs- bzw. Zwangshaft sind allerdings unterschiedliche Haftarten.
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In Hessen wird derzeit auch keine Ordnungshaft mehr vollstreckt.
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Erzwingungshaft und Ordnungs- bzw. Zwangshaft sind allerdings unterschiedliche Haftarten.
Schon klar, aber hinsichtlich Zweck und Dauer sind sie sich ähnlich. Und wenn ich davon ausgehe, dass die Latte bei Freiheitsstrafen bis 6 Monate liegt, würde ich sowohl Erzwingungs- als auch Ordnungs-und Zwangshaft eher niedriger einordnen.
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Anscheinend normaler Betrieb ab dem 04.05.2020 -
Habe ich das richtig verstanden, dass dann wieder alles normal vollstreckt wird ? -
Anscheinend normaler Betrieb ab dem 04.05.2020 -
Habe ich das richtig verstanden, dass dann wieder alles normal vollstreckt wird ?Ohne Angabe des Bundeslandes wird das niemand beantworten können.
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Wie ist es denn in NRW ?
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