PfÜB und Schuldenbereinigungsverfahren

  • Hallo- mal wieder eine neue Gläubigervertreteridee:

    In meinem PfÜB möchte eine Gläubigervertreter gern 45 € Geschäftsgebühr zzgl. 9 € Auslagen zusätzlich zur PfÜB-Forderung in seiner Forderungsaufstellung.

    Begründung:
    Dies stehe ihm zu, da er im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren des Schuldners angeschrieben wurde und darauf antwortete. (mit einem Standardschreiben: stimmen nicht zu, ohne Begründung, da man sich dazu aufgrund der vielen Verfahren auch nicht in der Lage sieht).

    Was sagt Ihr dazu?


    Danke im Voraus

  • Sind jedenfalls keine Kosten i.S.d. § 788 ZPO.

    Gem. § 305 Abs. 2 InsO ist die Zusendung einer Forderungsaufstellung für den Schuldner ausdrücklich kostenfrei, und die Entscheidung ob sich der Gläubiger zur Prüfung des außergerichtlichen Zahlungsvorschlags anwaltlich kostenpflichtig vertreten lassen möchte, geht nicht zu Lasten des Schuldners.

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