Meine Kollegin brachte mir nochmal in Erinnerung, dass demnächst wohl auch die/alle/einige (?) Pflegekräfte Zuschüsse erhalten sollen, weil man die Bedeutung ihres Berufes nun mal mehr honorieren will und die erschwerten Arbeitsbedingungen unter Corona.
Meine erste Meinung war ja: Na gut, dann verdienen die einfach bald mehr (was ja zu begrüßen ist), aber es ist dann einfach ein höherer Lohn wie bei anderen auch, die mehr verdienen, weil sie halt unter schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. Dann ist es halt normal, dass dann auch etwas mehr vom Lohn pfändbar ist.
In erster Linie muss ja erst mal der Arbeitgeber bestimmen was pfändbar ist oder nicht, jedenfalls was Lohnpfändungen angeht. Mitunter rufen die aber auch bei uns an, wenn sie es nicht genau wissen, oder aber wir haben ganz einfach die Fälle, bei denen das Einkommen nicht gepfändet wurde und nur das Konto. Dann haben wir insoweit ggf. Entscheidungen hinsichtlich des Freibetrages beim P-Konto zu treffen. Wir könnten uns allenfalls vorstellen, dass es unter "Erschwerniszulagen" im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO fallen könnte, wenn dies auf dem Lohnschein so ausgewiesen wird und es sich vlt nur um eine Zulage für die Zeit von Corona handelt.
Bestehen denn dazu schon Meinungen?