Das Sozialamt möchte im Rahmen der Amtshilfe eine Kopie eines Testaments was sich hier in amtl. Verwahrung befindet haben.
Ja, nein, vielleicht?
Öffnung Testament wg Amtshilfe?
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Das Sozialamt möchte im Rahmen der Amtshilfe eine Kopie eines Testaments was sich hier in amtl. Verwahrung befindet haben.
Ja, nein, vielleicht?Nein!
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Erblasser lebt noch oder ist gerade gestorben?
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Gibt das Sozialamt noch eine nähere Begründung ab ?
Ist der Testator denn überhaupt schon verstorben ? -
Erblasser lebt noch oder ist gerade gestorben?
Jaaaa, er lebt noch.
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Erblasser lebt noch oder ist gerade gestorben?
Jaaaa, er lebt noch.
Dann dürfte kein Dritter ein Recht auf Einsichtnahme in das Testament haben. Mich würde interessieren, wie das Gesuch begründet ist.
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Dann auch von mir ein klares Nein.
Es liegt kein Grund vor weshalb das Testament eröffnet werden sollte/müsste.Außerdem: Vielleicht werden da ja schockierende Familiengeheimnisse drin enthüllt ?
Oder zwei Tage vor seinem Tod ändert er es noch ? Das geht das Sozialamt im Moment einfach noch nichts an. Wenn das Testament zu Hause im Wohnzimmerschrank liegen würde wüssten das Sozialamt ja auch nicht was drin steht. -
Lässt sich das mit §§ untermauern dass der Umschlag nicht geöffnet wird?
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Lässt sich das mit §§ untermauern dass der Umschlag nicht geöffnet wird?
Ich würde die Frage umgekehrt stellen.
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Umkehrschluss aus § 348 Abs. 1 Satz 1 FamFG?
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Einsicht nur für Erblasser, siehe zB Keidel/Zimmermann, FamFG, Rn. 19 zu § 346 FamFG oder MüKoFamFG/Muscheler FamFG § 346 Rn. 11.
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