Einkünfte durch Amazon-Onlineshop

  • Hallo liebne Kollegen und Kolleginnen,

    jedes Mal was neues in PKH-Sachen... Die PKH-Partei ist selbstständig als IT-Systemadmin tätig, stellt also auch selbst Rechnungen aus.
    Aus den Kontoauszügen ist allerdings ersichtlich, dass er jeden Monat ebenfalls Gutschriften von Amazon erhält. Da es an Gegenbuchungen mangelt, können es allerdings keine Rückerstattungen aus Retouren sein. Daher denke ich, dass er nebenbei einen Onlineshop über amazon betreibt.

    Wei lasse ich mir das am besten nachweisen und wäre das auch als "selbstständige Tätigkeit" zu berücksichtigen? Die Beträge schwanken zwischen 50 bis 400 €.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Ratschläge :)

    Bleibt gesund!

  • Mein Zwischenverfügungstext wäre

    "Der Ursprung der auf den Girokontoauszügen ersichtlichen Zahlungseingänge ist nachzuweisen.",

    wahlweise noch mit konkreterer Angabe, welche Eingänge (Höhe/Datum) ich meine. Anhand der Antwort kann man dann immer noch entscheiden, wie der ggf. erforderliche Nachweis aussehen soll (Zwischenbilanz, vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung für das Quartal, Steuerbescheid etc.).

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich hatte mal einen Powerseller: Ich habe da das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate zugrunde gelegt.

    Da ich vor einer Entscheidung anhöre, kann ja noch Stellung genommen werden.

    Alternativ würde ich mal entsprechend anschreiben, dass du beabsichtigst, das entsprechende Einkommen zu berücksichtigen.

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