Hallo zusammen,
muss ich bei einer Rechnungslegungsprüfung den Betreuern zwingend ein Möglichkeit einräumen, Mängel zu beseitigen oder kann ich im Prüfvermerk einfach die Mängel aufführen und die Akte geht auf Jahresfrist?
Hallo zusammen,
muss ich bei einer Rechnungslegungsprüfung den Betreuern zwingend ein Möglichkeit einräumen, Mängel zu beseitigen oder kann ich im Prüfvermerk einfach die Mängel aufführen und die Akte geht auf Jahresfrist?
Gehört das nicht eher in das Unterforum "Betreuung"?
Verschoben, passt besser hierher.
Hallo zusammen,
muss ich bei einer Rechnungslegungsprüfung den Betreuern zwingend ein Möglichkeit einräumen, Mängel zu beseitigen oder kann ich im Prüfvermerk einfach die Mängel aufführen und die Akte geht auf Jahresfrist?
Natürlich muss dem Betreuer die Möglichkeit gegeben werden, zum Prüfbericht Stellung zu nehmen und fehlende Unterlagen nachreichen zu können.
So hab ich das auch gehandhabt - es wird noch um Übersendung folgender Unterlagen geben: xxxx
Dann Fristsetzung und WV
Ich hätte mich bedankt, wenn bei einer Rechnungslegungsprüfung ich die noch die Mängel aus dem Vorjahr mitprüfen dürfte.
Sicher gibt es Konstellationen, wo: "reichen Sie das und jenes bitte zukünftig mit ein" oder "beheben Sie bis zum nächsten Mal", aber ein Mangel ist zeitnah zu beheben.
Hallo zusammen,
muss ich bei einer Rechnungslegungsprüfung den Betreuern zwingend ein Möglichkeit einräumen, Mängel zu beseitigen oder kann ich im Prüfvermerk einfach die Mängel aufführen und die Akte geht auf Jahresfrist?
Dann kann ich das Prüfen ja gleich sein lassen.
"Gibt die Prüfung Anlass für Zweifel, ist die Rechnung unrichtig oder unvollständig oder sind die Rechnungsposten nicht zur Überzeugung des Gerichts belegt, ist das Gericht berechtigt und verpflichtet, die Berichtigung oder Ergänzung der Rechnung herbeizuführen und Belege nachzufordern."
BeckOGK/Zorn, 1.2.2020, BGB § 1843 Rn. 9-15
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Gesetz keinen Prüfvermerk vorsieht.
Gleichwohl sind aber alle an dem Ergebnis der Prüfung interessiert. Da ist der Prüfvermerk in meinen Augen die eleganteste Lösung für Betreuer, Bearbeiter und folgende Bearbeiter.
Ich nehme auch an, dass es der Gesetzgeber für selbstverständlich gehalten hat, das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren. Man muss es ja nicht übertreiben mit der Regelei
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