Hallo liebe Kollegen/-innen,
es geht um einen Wohnungsverkauf, für dessen Wirksamkeit die Zustimmung des WEG-Verwalters notwendig ist. Diese liegt mir auch vor, jedoch kein Nachweis der Verwaltereigeneschaft. Aufgrund Zwischenverfügung wurde mir nun ein Protokoll zur außerordentlichen Eigentümmerversammlung vom 27.02.2018 eingereicht. Aus diesem ergibt sich folgendes:
Anwesend waren zwei der drei Wohnungseigentümer A und B, der dritte (C) wurde vertreten durch A. Weiterhin war ein Dritter X anwesend, dem die Beteiligung an der Versammlung gestattet wurde.
Zunächst hat die Versammlung einstimmig beschlossen, dass X zum Versammlungsleiter bestellt wird. Dann wurden 3 Beschlüsse gefasst:
1) Entgegen §... der Teilungserklärung kann sich ein Eigentümer auch von einem durch ihn benannten Dritten vertreten lassen.
2) Die bisherige Verwaltung (YZ-GmbH) wird mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abberufen und das Verwaltervertragsverhältnis wird zum gleichen Zeitpunkt fristlos gekündigt.
3) Die WEG überträgt die kommissarische Hausverwaltung an den Miteigentümer C.
Unterschrieben wurde das Protokoll von B und X, deren Unterschriften auch beglaubigt worden sind.
Da ich nicht allzu oft Verwalternachweise prüfen muss und so eine außerordentliche Versammlung noch nicht gesehen habe, stellt sich mir nun die Frage, ob die Bestellung des C wirksam ist. Außerdem brauche ich doch zumindest einen Zeitraum bezüglich der Dauer der Verwalterbestellung oder?
Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Ontario