Mit den Betreuern haben wir nach dem Verpflichtungsgespräch so gut wie keinen Kontakt mehr. Wenn sie etwas wissen wollen, dann: wie sollen wir entscheiden. Und zur Entscheidungsfindung gibt es bei uns keine Hilfe. Schließlich sind wir das Gericht. Zur rechtlichen Beratung (auch der Betreuer) dürfen wir nicht leisten. Hierzu verweisen wir ggf. an die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe. Tatsächliche Unterstützung bietet die Betreuungsbehörde oder die Betreuungsvereine. Ansonsten sind für uns Betreuungsverfahren schriftliche Verfahren. Genehmigungsanträge werden schriftlich formuliert.
Gespräche dürfen nur noch in den Sitzungssäalen stattfinden. Den nichtöffentlichen Bereich des Gerichtsgebäude darf außer den Mitarbeitern niemand mehr betreten, auch kein Betreuer, Nachlasspfleger, ... Zwischenzeitlich besteht auch hier Maskenzwang.
Sogar Akteneinsicht darf nur noch in den Sitzungssäalen oder in aus dem öffentlichen Bereich des Gerichtsgebäudes begehbaren Besprechungszimmern möglich.