Corona - Aufnahme von Erbscheinsanträgen

  • Mit den Betreuern haben wir nach dem Verpflichtungsgespräch so gut wie keinen Kontakt mehr. Wenn sie etwas wissen wollen, dann: wie sollen wir entscheiden. Und zur Entscheidungsfindung gibt es bei uns keine Hilfe. Schließlich sind wir das Gericht. Zur rechtlichen Beratung (auch der Betreuer) dürfen wir nicht leisten. Hierzu verweisen wir ggf. an die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe. Tatsächliche Unterstützung bietet die Betreuungsbehörde oder die Betreuungsvereine. Ansonsten sind für uns Betreuungsverfahren schriftliche Verfahren. Genehmigungsanträge werden schriftlich formuliert.

    Gespräche dürfen nur noch in den Sitzungssäalen stattfinden. Den nichtöffentlichen Bereich des Gerichtsgebäude darf außer den Mitarbeitern niemand mehr betreten, auch kein Betreuer, Nachlasspfleger, ... Zwischenzeitlich besteht auch hier Maskenzwang.
    Sogar Akteneinsicht darf nur noch in den Sitzungssäalen oder in aus dem öffentlichen Bereich des Gerichtsgebäudes begehbaren Besprechungszimmern möglich.

  • Mit den Betreuern haben wir nach dem Verpflichtungsgespräch so gut wie keinen Kontakt mehr. Wenn sie etwas wissen wollen, dann: wie sollen wir entscheiden. Und zur Entscheidungsfindung gibt es bei uns keine Hilfe. Schließlich sind wir das Gericht. Zur rechtlichen Beratung (auch der Betreuer) dürfen wir nicht leisten. Hierzu verweisen wir ggf. an die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe. Tatsächliche Unterstützung bietet die Betreuungsbehörde oder die Betreuungsvereine. Ansonsten sind für uns Betreuungsverfahren schriftliche Verfahren. Genehmigungsanträge werden schriftlich formuliert.

    Gespräche dürfen nur noch in den Sitzungssäalen stattfinden. Den nichtöffentlichen Bereich des Gerichtsgebäude darf außer den Mitarbeitern niemand mehr betreten, auch kein Betreuer, Nachlasspfleger, ... Zwischenzeitlich besteht auch hier Maskenzwang.
    Sogar Akteneinsicht darf nur noch in den Sitzungssäalen oder in aus dem öffentlichen Bereich des Gerichtsgebäudes begehbaren Besprechungszimmern möglich.

    Wow. Das finde ich...bemerkenswert. Gerade bei ehrenamtlichen Betreuern.
    Wir sind auch "das Gericht", aber für Gespräche mit -gerade- ehrenamtlichen Betreuern stehen wir zur Verfügung für Rückfragen. Sei es, um die Abwicklung eines Grundstücksvertrages, neuer Geldanlagen -gerade in dieser prekären Zeit , wo Minuszinsen drohen und es kaum noch sogenannte mündelsichere Anlagen gibt, wo der Betroffene nicht zuzahlt etc.- zu besprechen oder aber eben auch Mal zur Besprechung einer Rechnungslegung, wenn diese nicht so optimal ausfiel. Dann lade ich mir den Betreuer ein und erkläre ihm, was schief ist. In der Regel klappt es danach viel besser. Aber das sieht ja offensichtlich jeder anders.
    Aber dann muss man sich auch nicht wundern, wenn ehrenamtliche Betreuer überfordert sind - so ganz ohne Ansprechpartner- und dann hinschmeißen. Aber er weiß, vielleicht ist es ja auch gewollt?!?! Ein Berufsbetreuer macht dem Betreuungsgericht natürlich in der Regel weniger Arbeit.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Unser Amtsgericht war seit des ersten Lockdowns im März weiterhin komplett mit der gesamten "Mannschaft" durchgängig im Dienst. Bis auf normale Urlaubs- und Krankheitszeiten natürlich.
    Das Einzige, was ich geändert habe; ich arbeite nun durchweg nur noch mit Terminen (Nachlass, Betreuung etc.) und das werde ich nun auch dauerhaft beibehalten, weil es sich sehr bewährt hat. Und es dürfen nur noch maximal 2 Personen in mein Büro. Letzteres könnte man irgendwann wieder ändern. ;)

    Betreuerverpflichtungen wurden bei uns schon immer terminiert.

    Wie machst du das mit Ausschlagungen jetzt konkret? In welchem Zeitrahmen vergibst du einen Termin?

    In Betreuungssachen hat man bzw. ich ja nicht nur Verpflichtungstermine. Auch Betroffene oder aber Betreuer haben Fragen oder Anliegen, welche sie in der normalen Sprechzeit -nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle wegen der Akten- mit mir besprechen konnten. Ist das bei Euch nicht so? Hat der Rechtspfleger da nur Verpflichtungsgespräche und sonst nichts weiter mit den Leuten zu tun?

    ....


    Nein, natürlich nicht. Aber die Betreuer hätten da eher kein Verständnis auf feste Termine in x Tagen verwiesen zu werden.


  • Aber dann muss man sich auch nicht wundern, wenn ehrenamtliche Betreuer überfordert sind - so ganz ohne Ansprechpartner- und dann hinschmeißen.

    Der Grundsatz ist schon und das seit 1992, die Betreuungsvereine, welche ehrenamtlich angedacht waren und nicht als Vereinsbetreuer Arbeitgeber, sind für die Rekrutierung und Schulung und Führung der Ehrenamtlichen Rechtlichen Betreuer Zuständig! Sie bekommen dafür die Querschnittsvergütung.

    Ich kann den Ansatz von Einstein verstehen, es kann ja nicht sein, dass das Betreuungsgericht den Rechtlichen Betreuer berät, wie der Antrag zu stellen ist um dann darüber zu entscheiden.
    Erste Anlaufstelle für Ehrenamtliche Rechtliche Betreuer sind die Betreuungsbehörden oder die Betreuungsvereine in dessen Amtsbezirk.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Das meine ich aber mit: Im Moment nur mit Termin. Da ist es m. E. zu Corona-Zeiten zweitrangig, ob die Betreuer dann Verständnis haben oder nicht. Es gibt Termine und Pausen dazwischen, damit vernünftig gelüftet werden kann.
    Da ich auch noch im Nachlass beurkunde und Beratungshilfe teilweise mit abdecke, geht es nur mit Terminen oder ggfls. telefonisch.

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  • Aber dann muss man sich auch nicht wundern, wenn ehrenamtliche Betreuer überfordert sind - so ganz ohne Ansprechpartner- und dann hinschmeißen.

    Der Grundsatz ist schon und das seit 1992, die Betreuungsvereine, welche ehrenamtlich angedacht waren und nicht als Vereinsbetreuer Arbeitgeber, sind für die Rekrutierung und Schulung und Führung der Ehrenamtlichen Rechtlichen Betreuer Zuständig! Sie bekommen dafür die Querschnittsvergütung.

    Ich kann den Ansatz von Einstein verstehen, es kann ja nicht sein, dass das Betreuungsgericht den Rechtlichen Betreuer berät, wie der Antrag zu stellen ist um dann darüber zu entscheiden.
    Erste Anlaufstelle für Ehrenamtliche Rechtliche Betreuer sind die Betreuungsbehörden oder die Betreuungsvereine in dessen Amtsbezirk.

    Dazu habe ich eine andere Einstellung. Ich berate die Betreuer nicht im Sinne des Beratungsgesetzes. Aber wenn ich etwas genehmigen muss und man ich vorab abspricht, ob es so ggfls. beurkundet werden kann, dann kann ich damit nicht die Betreuer zur Behörde oder zum Verein schicken.
    Aber gut, macht es so, wie Ihr denkt und ich mache es so, wie ich es für richtig halte. Ich werfe hierzu Mal § 1837 Abs. 1 i. V. m. §1908 i BGB in Raum.
    Meines Erachtens hat auch das Betreuungsgericht die Pflicht den Betreuer zu unterstützen.

    Aber wir schweifen ab. Es ging ja dem Themenstarter vorrangig um Erbschaftssachen.

    Ich wünsche Euch einen guten Start in die Woche. Bleibt alle gesund.

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    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Meines Erachtens hat auch das Betreuungsgericht die Pflicht den Betreuer zu unterstützen.

    Ich antworte hier als freiberuflicher Rechtlicher Betreuer und habe lediglich den Grundsatz dargelegt. Ich persönlich bevorzuge auch grundsätzlich eine persönliche/telefonische Kommunikation mit den zuständigen Betreuungsrechtspflegern. Kann aber die Kollegen verstehen, die völlig überfrachtet werden von Anfragen des 80jährigen Mütterchens, welche die Betreuung für ihren 90 jährigen Ehemann hat und den Eindruck gewinnen, am besten die Betreuung selber zu führen. Es geht um die Grenzen der hier und da ausufernden Kommunikation ;)

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  • Das JM NRW hat mit Erlass vom 30.10.2020 darauf hingewiesen, dass eine Verweisung von Antragstellern an Notaren nicht erfolgen soll.

  • Das JM NRW hat mit Erlass vom 30.10.2020 darauf hingewiesen, dass eine Verweisung von Antragstellern an Notaren nicht erfolgen soll.

    "Wir haben da einen Termin im nächsten Februar frei" ist keine Verweisung an den Notar. Aber es hat den gleichen Effekt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das JM NRW hat mit Erlass vom 30.10.2020 darauf hingewiesen, dass eine Verweisung von Antragstellern an Notaren nicht erfolgen soll.

    "Wir haben da einen Termin im nächsten Februar frei" ist keine Verweisung an den Notar. Aber es hat den gleichen Effekt.

    Ladung auf Dienstag, xx.xx.xxxx um 13.15 Uhr.

    Auf Anruf, ob nicht vor oder nach der Arbeitszeit des Antragsteller terminiert werden könnte, wird auf die Zeiten des Publikumsverkehrs zwischen 09.00 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.15 Uhr und 15.30 Uhr verwiesen. Und Freitags nur bis 11.00 Uhr.

    Und schon hat sich die Sache in der Regel erledigt, da man zum Notar auch um 8.00 Uhr, um 12.00 Uhr oder nach 17.00 Uhr kommen kann.

  • Auf Anruf, ob nicht vor oder nach der Arbeitszeit des Antragsteller terminiert werden könnte.....

    Reichlich vermessen diese Einstellung.;)
    Ich terminiere nur Termine während meiner Arbeitszeit.
    Die kann aber abends noch um halber sechse sein oder eben ( einmal im Monat ) Samstag mittags vor der Bundesliga.

  • Das JM NRW hat mit Erlass vom 30.10.2020 darauf hingewiesen, dass eine Verweisung von Antragstellern an Notaren nicht erfolgen soll.

    "Wir haben da einen Termin im nächsten Februar frei" ist keine Verweisung an den Notar. Aber es hat den gleichen Effekt.

    Ladung auf Dienstag, xx.xx.xxxx um 13.15 Uhr.

    Auf Anruf, ob nicht vor oder nach der Arbeitszeit des Antragsteller terminiert werden könnte, wird auf die Zeiten des Publikumsverkehrs zwischen 09.00 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.15 Uhr und 15.30 Uhr verwiesen. Und Freitags nur bis 11.00 Uhr.

    Und schon hat sich die Sache in der Regel erledigt, da man zum Notar auch um 8.00 Uhr, um 12.00 Uhr oder nach 17.00 Uhr kommen kann.

    Das war aber auch schon vor Corona so. Die meisten Amtsgerichte haben schon lange feste Publikumszeiten. Und schon immer ist ein Teil der Antragsteller zum Notar gegangen. Übrigens habe ich auch schon erlebt, dass Notare Antragsteller zum Amtsgericht schicken. ;)

  • Das JM NRW hat mit Erlass vom 30.10.2020 darauf hingewiesen, dass eine Verweisung von Antragstellern an Notaren nicht erfolgen soll.

    "Wir haben da einen Termin im nächsten Februar frei" ist keine Verweisung an den Notar. Aber es hat den gleichen Effekt.

    Ein benachbartes AG handhabt es ähnlich. Ich hatte schon mehrere Angehörige am Telefon, die dort telefonisch die Auskunft erhalten haben "Es gebe keine Termine, bzw. nicht innerhalb der Frist. Probieren sie es doch beim Amtsgericht XY".
    Klar können wir uns nicht wehren, wenn wir nach § 344 zuständig sind, schön finde ich diese Vorgehensweise allerdings nicht.

  • Klar ist es ärgerlich, wenn man sich für einen Gerichtstermin freinehmen muss, aber potenziell sind diejenigen, die darüber moppern, dieselben, die sich die Woche drauf freinehmen, weil die neue Küche geliefert wird. Alles eine Frage der Perspektive. Ich mach unsere Öffnungszeiten nicht. Und viele, die sich darüber aufregen, unter diesen 'Bedingungen' überhaupt noch auf der Arbeit erscheinen zu müssen, geschweige denn Publikum bedienen zu müssen, sind dieselben, die nach Feierabend nichts dagegen haben, den runden Geburtstag von Tante Berta doch in etwas größerer Runde zu feiern, man wird ja nur einmal sechzig.

    Ich habe das ein wenig übertrieben verfasst, geb ich zu.

    Zum Thema: Ausschlagungstermine werden so vergeben, dass sie gut innerhalb der Frist sind. Wenn die Gebrauchtmachung einer Genehmigung noch dranhängt, gerne mit etwas mehr Luft nach hinten. Erbscheinstermine haben 6 bis 8 Wochen Vorlaufzeit. Genau wie vor Corona.

  • Das JM NRW hat mit Erlass vom 30.10.2020 darauf hingewiesen, dass eine Verweisung von Antragstellern an Notaren nicht erfolgen soll.

    "Wir haben da einen Termin im nächsten Februar frei" ist keine Verweisung an den Notar. Aber es hat den gleichen Effekt.

    Ein benachbartes AG handhabt es ähnlich. Ich hatte schon mehrere Angehörige am Telefon, die dort telefonisch die Auskunft erhalten haben "Es gebe keine Termine, bzw. nicht innerhalb der Frist. Probieren sie es doch beim Amtsgericht XY".
    Klar können wir uns nicht wehren, wenn wir nach § 344 zuständig sind, schön finde ich diese Vorgehensweise allerdings nicht.

    Das habe ich hier in der Gegend mal von ordentlichen Gerichten vernommen. Das ist dann dem LG bekannt geworden und es hat gewaltig gescheppert.

  • Klar ist es ärgerlich, wenn man sich für einen Gerichtstermin freinehmen muss, aber potenziell sind diejenigen, die darüber moppern, dieselben, die sich die Woche drauf freinehmen, weil die neue Küche geliefert wird. Alles eine Frage der Perspektive. Ich mach unsere Öffnungszeiten nicht. Und viele, die sich darüber aufregen, unter diesen 'Bedingungen' überhaupt noch auf der Arbeit erscheinen zu müssen, geschweige denn Publikum bedienen zu müssen, sind dieselben, die nach Feierabend nichts dagegen haben, den runden Geburtstag von Tante Berta doch in etwas größerer Runde zu feiern, man wird ja nur einmal sechzig.

    Ich habe das ein wenig übertrieben verfasst, geb ich zu.

    Zum Thema: Ausschlagungstermine werden so vergeben, dass sie gut innerhalb der Frist sind. Wenn die Gebrauchtmachung einer Genehmigung noch dranhängt, gerne mit etwas mehr Luft nach hinten. Erbscheinstermine haben 6 bis 8 Wochen Vorlaufzeit. Genau wie vor Corona.

    So ist es, und ich finde es nicht übertrieben. Aldi macht für mich auch nicht am Sonntag auf, weil ich sonst keine Zeit habe.

  • Also bei uns sind die Erben eher sparsam veranlagt :D
    Da beim Notar die Umsatzsteuer auf die Gebühren anfällt, was ja beim Gericht nicht der Fall ist, wollen die für die Beantragung des Erbscheins lieber zum Nachlassgericht. Dort gibt es allerdings derzeit nicht so schnell Termine.

    VG
    Margratete

  • Und schon wieder wimmelt ein Wohnsitzgericht eine Ausschlagung ab mit der Aussage, man könne ihr wegen Corona derzeit keinen Termin geben, sie solle zum zuständigen Nachlassgericht (das bin ich) fahren. In unserem LG Bezirk macht anscheinend jeder wie er meint. Allein nächste Woche sind 50 % meiner Termine Rechtshilfesachen für andere Gerichte. Wenn das so weitergeht, sage ich die alle ab :mad::mad:

  • In unserem LG Bezirk macht anscheinend jeder wie er meint. Allein nächste Woche sind 50 % meiner Termine Rechtshilfesachen für andere Gerichte. Wenn das so weitergeht, sage ich die alle ab :mad::mad:

    Wenn das solche Ausmaße annimmt, würde ich mich mal mit meiner Verwaltung in Verbindung setzen, damit die vielleicht auf eine einheitliche Vorgehensweise zumindest im LG-Bezirk hinwirken kann.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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