Corona - Aufnahme von Erbscheinsanträgen

  • Erbscheinsanträge werden z. Zt. grds. nicht aufgenommen. Jedem Kollegen ist es unbenommen, Ausnahmen zu machen. Auf die eV würde ich nicht verzichten.


    Hier ebenso. Derzeit werden grundsätzlich keine Erbscheinsanträge ausgenommen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor, z.B. wenn die Ehefrau des Erblassers gar nicht mehr ans Konto kommt und sich nicht versorgen könnte.

    Auf die e.V. verzichten wir nicht.

  • Bei uns (Bayern) ist das auch so. Erbscheinstermine werden nicht abgehalten. Es sei denn es wäre wirklich dringend. Das entscheidet jeder Rechtspfleger selbst. Auf die EV würde ich nicht verzichten. Und wenn doch ein Termin stattfinden muss, dann mit keinesfalls mehr als 1-2 Personen.

  • Im übrigen wurden wohl auch die Notare -unter Hinweis auf die Urkundsgewährungspflicht- angehalten, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.

    Wann seitens des Nachlassgerichts ein Termin zur Abnahme der eV terminiert wird, bleibt diesem überlassen.

  • Wir hier sollen bzw. dürfen - wegen Pandemiestufe 3 in Ba-Wü - nun auch wieder samstags Termine für Erbscheinsverhandlungen vergeben.
    Wenn möglich sollen auch Rechtspfleger in den ( im Nebengebäude einzigen ) Sitzungssaal gehen, was entspr. Ausweichen auf zusätzl. Tage notwendig macht.

    Da es sich dabei aber nicht um angeordnete Zusatzarbeit handelt , muss dafür unter der Woche "frei genommen" werden.

    Wie geht Ihr derzeit mit Terminierungen um ?

  • Bei uns läuft alles regulär weiter. Wir haben seit einigen Monaten im Erdgeschoss ein Zimmer mit einer Trennscheibe. Termine finden ausschließlich dort statt. Wir sind auf der Nachlassabteilung zu zweit und teilen uns das Zimmer sogar mit den anderen Abteilunge. Funktioniert aber problemlos, dank gemeinsamem Outlook Kalender. Nachlasstermine finden nach Möglichkeit außerhalb der Beratungshilfezeiten statt.
    Man muss aber auch sagen, dass wir großes Glück mit den örtlichen Notaren haben. Die nehmen uns einen Teil der Kundschaft ab :D.
    Samstags wurde bei uns noch nicht terminiert. Auch nicht im Richterbereich.

  • Dass uns Notare Arbeit abnehmen , kann ich hier nicht unterschreiben.
    Und wegen Corona schon gar nicht.
    95 % aller Erbscheinsanträge werden hier bei Gericht protokolliert.

    Klar, da sieht die Sache schon anders aus. Unsere ehemals staatlichen Notare haben bei uns in der Stadt eine Kanzlei eröffnet. Ich würde schätzen, dass ca. 60 % der Anträge von dort kommt.


  • 95 % aller Erbscheinsanträge werden hier bei Gericht protokolliert.

    Wie zeitnah vergebt ihr die Termine? Tage, Wochen oder Monate im Voraus?

    Ladet ihr vor, d.h. bestimmt ihr den Termin oder kommt ihr Wünsche der Antragsteller entgegen?

    Je nach gerichtlicher Handhabung gehen die Leute dann doch lieber zum Notar.


  • 95 % aller Erbscheinsanträge werden hier bei Gericht protokolliert.

    Wie zeitnah vergebt ihr die Termine? Tage, Wochen oder Monate im Voraus?

    Ladet ihr vor, d.h. bestimmt ihr den Termin oder kommt ihr Wünsche der Antragsteller entgegen?

    Je nach gerichtlicher Handhabung gehen die Leute dann doch lieber zum Notar.

    Genau, es gibt schon Wege, wie man die Erbscheinsantragstermine ein bisschen von sich schieben kann.
    Der Anteil von 95 % ist zu hoch.
    Erbscheinsanträge wurden hier am AG eine Zeit lang gar nicht mehr hier aufgenommen, sondern immer auf den Notar verwiesen, außer der Antragsteller bestand natürlich darauf.
    Die Besetzung hier ist immer noch so schlecht, dass wir nicht in der Lage sind, zeitnah Termine zu vergeben, sodass die Leute dann doch eher zum Notar gehen.

  • Wir haben für uns inzwischen ein gutes System entwickelt. Die Leute melden sich meist telefonisch und fragen nach einem Erbschein. Die Geschäftsstelle nimmt einen Vermerk auf und legt die Akte dem Rechtspfleger vor.
    Der Erbe bekommt von uns dann ein Schreiben mit den verschiedenen Möglichkeiten (Termin beim Notar/oder Nachlassgericht). Sofern er einen Termin bei uns wünscht, erhält er gleich den Hinweis welche Unterlagen benötigt werden (Urkunden/Nachlassverzeichnis). Einen Termin vergeben wir erst wenn alle Unterlagen da sind.
    Funktioniert hier inzwischen relativ problemlos. Viele haben darauf keine Lust und gehen aus "Bequemlichkeit" zum Notar. Wer aber zügig seine Unterlagen hier vorlegt, kommt dann aber auch zügig zu seinem Termin (je nach Auslastung des Sachbearbeiters zwischen 2 und 4 Wochen).


  • Wie zeitnah vergebt Ihr Termine ?

    Ladet ihr vor, d.h. bestimmt ihr den Termin oder kommt ihr Wünsche der Antragsteller entgegen?

    Je nach gerichtlicher Handhabung gehen die Leute dann doch lieber zum Notar.

    Zwischen schriftlicher Terminsladung ( Regelfall ) und dem Termin vergehen ca . 4 bis 6 Wochen ( habe ich zwischendrin Urlaub , kann auch länger dauern) .
    Bei anderen Kollegen , die nur Teilzeit arbeiten, kanns auch länger dauern.

    Bei uns auf dem flachen Land gibt's nicht soviel Notarstellen, dass man da unbedingt zeitlich vorher einen Termin bekommt.
    Nur bei hessischen oder bayerischen Notaren im weiteren Umfeld des Bezirks könnten die Antragsteller früher zum Zuge kommen.

  • Bei uns hat jeder ein Einzelzimmer.

    Es gibt Formulare zum Ausfüllen im Internet oder beim Wachtmeister. (Erbscheinsantrag, Erbausschlagung, Testamentseröffnung) oder ein Formular wird nach einem Telefonat zugeschickt.

    Nach Vorliegen des ausgefüllten Vordrucks erhält der Bürger die erforderlichen Urkunden benannt mit der Bitte um telefonische Terminabsprache sobald alle Unterlagen vorliegen.

    Termine werden außer Mi. und Fr. vergeben. Dabei Di. vormittag und Do. vormittag für Erbscheinsanträge, ansonsten 1/2stündig für Erbausschlagungen. Es werden maximal 2 Personen ins Zimmer gelassen.
    Das Fenster ist geöffnet und es existiert eine Plexiglasscheibe. Die Geschäftsstelle hat fast gar keinen Kontakt zum Bürger.

    Wir haben ca. 6 Wochen Vorlauf für Termine.

    PS: werden diese Verfahrensweise wohl beibehalten, alles ist vorbereitet, der Bürger hat keine langen Wartezeiten vor Ort und die Angelegenheit ist schnell abgewickelt.

  • Wir hier sollen bzw. dürfen - wegen Pandemiestufe 3 in Ba-Wü - nun auch wieder samstags Termine für Erbscheinsverhandlungen vergeben.
    Wenn möglich sollen auch Rechtspfleger in den ( im Nebengebäude einzigen ) Sitzungssaal gehen, was entspr. Ausweichen auf zusätzl. Tage notwendig macht.

    Da es sich dabei aber nicht um angeordnete Zusatzarbeit handelt , muss dafür unter der Woche "frei genommen" werden.

    ....

    Diese Anordnung kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

    Werden bei euch keine Plexiglasscheiben als Schutz in den Zimmern aufgestellt? :gruebel: So wird es in anderen Risikogebieten gehandhabt...


  • 6 Wochen Vorlaufzeit bei Ausschlagungen?:eek:


  • Diese Anordnung kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
    Werden bei euch keine Plexiglasscheiben als Schutz in den Zimmern aufgestellt? :gruebel: So wird es in anderen Risikogebieten gehandhabt...

    Von einer Anordnung habe ich nicht gesprochen.
    Samstagsarbeit wird seitens der Verwaltung nun zur Entzerrung des Publikumsaufkommens befürwortet bzw. es muss diese jeder selbst "beantragen".
    Es ist nicht so , dass samstags die halbe Hütte hier vollhockt.
    Dass Ausweichen auf Samstag entspricht jedenfalls dem Coronakonzept des hiesigen JM für Pandemiestufe III und ist damit erlaubt , aber kein Muss.

    Plexiglas im Büro hab ich auch und - im Vergleich zu Kollegen - auch ein sehr großes Dienstzimmer.
    Mehr wie zwei Leutz will ich da aber nicht empfangen.
    Kurzfristige Termine für Ausschlagungen u. Testamentsherausgaben mach ich in der Regel im Büro.
    Für Erbscheinstermine verwende ich großteils aber den Sitzungssaal oder beraume späte Termine ab 15.00 Uhr an, wenn sich das Gericht langsam entvölkert.
    Mir macht das im Herbst/Winter nichts aus.
    Dafür wird halt anderntags flexibilisiert.

  • Für mein Verständnis:

    1.
    Ich mache Samstags Termine, dafür bleib ich unter der Woche dem Dienst fern?
    Für die Vertretung im Rahmen der Sprechzeit dürfte aber gesorgt sein, oder bleibt dann das Nachlassgericht unter der Woche einen Tag dicht?

    2.
    Wenn ich Samstags Termine ansetze, dann muss jemand auch kommen, um mir die Hütte aufzuschließen.
    Ergo: (zumindest) ein Wachtmeister müsste auch Samstag einrücken, oder?


  • Für mein Verständnis:

    1.
    Ich mache Samstags Termine, dafür bleib ich unter der Woche dem Dienst fern?
    Für die Vertretung im Rahmen der Sprechzeit dürfte aber gesorgt sein, oder bleibt dann das Nachlassgericht unter der Woche einen Tag dicht?

    2.
    Wenn ich Samstags Termine ansetze, dann muss jemand auch kommen, um mir die Hütte aufzuschließen.
    Ergo: (zumindest) ein Wachtmeister müsste auch Samstag einrücken, oder?

    Da ich kein Einzelkämpfer beim NG bin , trifft dies zu.
    Ebenso zutreffend Ziff. 2 . Bereitschaftswachtmeister ist aber eh als "Schließer" da.

  • Ich denke, es werden -vor allem auf den Geschäftsstellen, da dort oft keine Einzelbüros bestehen bzw. geschaffen werden können, die Plexiglastrennscheiben offensichtlich nicht für ausreichenden Schutz ausreichen und das Maß aller Dinge die Kontaktvermeidung ist- Zweischichtbetrieb -0600-1400 und 1400-2200- und evtl. auch Wochenendarbeit -vielleicht auf freiwilliger Basis auch am So- kommen. Es sei denn, wir bleiben bei totalem Lok- oder Shutdown alle zu Hause -wie Anfang März-.

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