Ich habe den Fall, dass zunächst ein Insolvenzverwalter, der aus wichtigem Grund abberufen wurde, bestellt war. Zu dessen Gunsten wurde dennoch eine Vergütung + Auslagen festgesetzt.
Konkurrieren die Auslagen und Vergütung des abberufenen Verwalters in gleicher Weise mit den Auslagen/Vergütung des späteren Verwalters und des Gerichts?
Ich habe im Rahmen des § 207 Abs. 3 Satz 1 InsO keine Kommentierung oder Rechtsprechung gefunden. Ist eigentlich logisch, dass hier Gleichrang besteht, in diesem speziellen Fall möchte ich es aber doch nochmals bestätigt haben.