Löschung Testamentsvollstreckervermerk

  • Hallo,

    folgender Fall: Die Alleinerbin ist gleichzeitig auch Testamentsvollstreckerin für die Erfüllung eines Vermächtnisses bis zum Zeitpunkt des Anfalls an den Nachvermächtnisnehmer.
    Die Alleinerbin und TV hat das Grundstück an die Vorvermächtnisnehmerin übereignet. Nachvermächtnisnehmer sollen die Abkömmlinge der Vorverm.nehmerin sein, wenn keine vorhanden sind, dann die Testamentsvollstreckerin selbst.
    Nun wird in der notariellen Urkunde versichert, dass die Vorvermächtnisnehmerin keine Abkömmlinge hat (diese ist bereits 70 Jahre, könnte m.E. aber noch jemanden adoptieren) und deshalb die TV als Nachvermächtnisnehmerin auf ihr Nachvermächtnis verzichtet.
    In der Urkunde für die Erfüllung des Vorvermächtnisses wurde die Löschung des TV-Vermerks daher beantragt, jedoch wird er übernommen, solange er nicht gelöscht werden kann. Nach Rücksprache mit dem Notar wurde er dann auch übernommen.
    Nun hat die TV gegenüber dem Nachlassgericht die TV niedergelegt, weil aus ihrer Sicht die Angelegenheit erledigt ist und ihr TV-Zeugnis zurückgesendet. Ersatz-TV ist bereits verstorben.

    Kann nun der Vermerk gelöscht werden, wenn es keinen TV mehr gibt? M.E. könnte dies nun nur die Vorvermächtnisnehmerin als Eigentümerin beantragen aufgrund von Unrichtigkeitsnachweis, die TV ist ja keine TV mehr und auch nicht mehr ET. Oder kann der von Amts wegen gelöscht werden oder etwa gar nicht?

    Vielen Dank schonmal und LG

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