Hallo zusammen,
ich muss als Vollstreckungsgläubiger für das Familiengericht einen Zwangsgeldbeschluss gegen ein Mitglied der US Streitkräft vollstrecken. Dieser ist in Deutschland stationiert und der Gerichtsvollzieher hat mir auf meinen Vollstreckungsauftrag hin mitgeteilt, dass er dort nicht vollstrecken kann, weil es sich um exterritoriales Gebiet handelt.
Hat jemand so einen Fall schonmal gehabt und kann mir weiterhelfen? Ich weiß, dass es wohl eine "Verbindungsstelle" gibt über die mein Vollstreckungsauftrag an den örtlichen GV muss. Ich kommen aber mit meiner Recherche
nicht weiter.
Dankeschön!