Zustellung Eintragung Zwangssicherungshypo in Grundbuch

  • Hallo,

    wer ist für die Bekanntgabe einer Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypo zuständig? Das Grundbuchamt oder wir als Gläubiger? Unser hiesiges Gericht macht es mal so und mal so.

    Danke vorab.

    Liane

  • Das heißt, dass das Grundbuchamt die Bekanntgabe verlassen kann aber nicht muss?

    Soll = Muss, es ist eine zu beachtende Ordnungsvorschrift. Eine unterlassene Bekanntmachung hat aber keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Eintragung (BeckOK GBO/WIlsch, § 55 Rn. 32). Ohne Bekanntmachung nimmt man dem Schuldner bspw. zunächst auch seine -in der Regel zwar aussichtslose Möglichkeit- gegen die Zwangshypothek nach §§ 11 Abs. 3 S. 1 RPflG, 71 ABs. 2 S. 2 GBO vorzugehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!