Hallo
Mir liegt der Antrag des Eigentümers vor auf Löschung der RueckAV.
Löschen oder nicht?
Fall
A verkauft vor vielen Jahren sein Haus an B
Da B das Geld nicht komplett zahlen kann, zahlt er einen Restbetrag in Raten.
Hierfür werden eine Restkaufgeldhypothek und eine Rück-AV eingetragen
Als die Raten bezahlt sind, wird die Restkaufgeldhypothek gelöscht, keiner denkt mehr an die Rück-AV.
Jetzt will B das Haus verkaufen und das Recht soll raus.
Laut vertrag kann A die Ruckubertrag
ung verlangen, wennB mit den Raten mehr als ein halbes Jahr in Ruckstand gerät.