Löschung Rückauflassungsvormerkung und Ratenkauf

  • Hallo

    Mir liegt der Antrag des Eigentümers vor auf Löschung der RueckAV.
    Löschen oder nicht?

    Fall
    A verkauft vor vielen Jahren sein Haus an B

    Da B das Geld nicht komplett zahlen kann, zahlt er einen Restbetrag in Raten.

    Hierfür werden eine Restkaufgeldhypothek und eine Rück-AV eingetragen

    Als die Raten bezahlt sind, wird die Restkaufgeldhypothek gelöscht, keiner denkt mehr an die Rück-AV.

    Jetzt will B das Haus verkaufen und das Recht soll raus.

    Laut vertrag kann A die Ruckubertrag
    ung verlangen, wennB mit den Raten mehr als ein halbes Jahr in Ruckstand gerät.

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