Öffentliche Zustellung Kostenfestsetzungsbeschluss Prozessgegenstand

  • Hallo,
    ich habe einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen und muss nun die öffentliche Zustellung dieses Beschlusses bewilligen. Nach § 186 Abs. 2 Nr. 3 ZPO ist der Prozessgegenstand anzugeben. Wie umschreibt ihr für gewöhnlich den Prozessgegenstand?
    In meinem Verfahren ging es um die Räumung und Herausgabe einer Wohnung.
    Wäre dann der Prozessgegenstand für meine Bewilligung: "Räumung und Herausgabe der Wohnung gelegen in der Musterstraße 11 in 11111 Musterhausen"
    Oder würde ihr zusätzlich noch einen Hinweis auf die Kostenfestsetzung bei dem Prozessgegenstand machen oder gar den festgesetzten Betrag angeben?
    Das zuzustellende Schriftstück (Kostenfestsetzungsbeschluss) sagt ja eigentlich schon aus, dass es um die Kostenfestsetzung geht.

    LG

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