Corona - Vergütungen

  • Hallo,

    mal in eigener Angelegenheit die Nachfrage, wie mit der Betreuervergütung in diesen Zeiten verfahren werden soll. Sicherlich gibt es aus Eurer Sicht wichtigere Dinge zu bearbeiten - nur uns läuft irgendwann die Zeit aus bzw. das Geld.

    Der aktuelle shut-down soll bis 18.4.20 gehen. Das ist kein Problem, da 2 Monate "Einkommen" die übliche Rücklage bei Freiberuflern darstellen (sollten).

    Danach wird es existenziell, zumal es bei angenommen sporadischer und gebündelter Bearbeitung dieser Anträge bekanntlich "fette" und "magere" Monate gibt. Mit Pech bekomme ich also 2 Betreuungen vergütet und 20 liegen auf Halde.

    Ich will hier keinen Disput über die Förderprogramme des Bundes lostreten, nur eigentlich sind wir ja nicht anspruchsberechtigt, da die Vergütung "irgendwann" kommt. Darlehen wären ggf. zutreffender, kosten aber bekanntlich Geld.

    Der Fred ist kollegial zu verstehen und soll keine Anmache sein.

  • Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich zahle die Vergütungsanträge aktuell (fast) direkt am Eingangstag aus.

    Aktuell geht das noch, wie es vielleicht in ein paar Wochen aussieht, weiß ich natürlich nicht.....

    Ich verstehe jedenfalls das Dilemma der Berufsbetreuer (gerade bei denen, die erst seit kurzem dabei sind und noch keine größeren Rücklagen haben) und tue mein Möglichstes.

  • Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich zahle die Vergütungsanträge aktuell (fast) direkt am Eingangstag aus.

    Aktuell geht das noch, wie es vielleicht in ein paar Wochen aussieht, weiß ich natürlich nicht.....

    Ich verstehe jedenfalls das Dilemma der Berufsbetreuer (gerade bei denen, die erst seit kurzem dabei sind und noch keine größeren Rücklagen haben) und tue mein Möglichstes.

    Kann ich so für mich auch unterschreiben.

  • dito

    In Bayern gibts sogar ein Ministerialschreiben (bereits aus der Zeit von vor der Pandemie), dass Vergütungen unverzüglich zu bearbeiten sind.

    Faktisch wird eine schnelle Arbeitsweise allerdings derzeit vor allem durch die Notdienstpläne verlangsamt, wenn nur die halbe Mannschaft im Dienst ist. Derzeit gibt es krankheitsbedingt nur wenige Ausfälle - aber wenn sich der Virus auch bei unseren Kolleginnen und Kollegen einnistet und Kontaktpersonen der der Kategorie I dann auch für mindestens 14 Tage zu Hause bleiben müssen, würde das auch zu verlangsamten Auszahlungen führen. Auch eine Aushilfe in anderen Abteilungen, die als "systemkritisch" gelten (wie z. B. Rechtsantragsstellen) könnte bei zunehmenden Infektionszahlen drohen, was dann natürlich Lücken in den Stammabteilungen risse.

    Aber soweit es irgendwie geht, verhelfen wir den Leuten zu ihrem Geld.

  • Meines Erachtens ist es -zumindest bei uns wichtig-, dass die Vergütungsanträge gesondert -und z.B. nicht als letztes Blatt eines Jahresberichts/einer Rechnungslegung- eingereicht werden.

    Jahresberichte/Rechnungslegungen gehören bei uns nicht zu den sog. Notgeschäften. Die Geschäftsstellen nehmen Jahresberichte/Rechnungslegungen zu den Akten und packen sie in die entsprechende Vorlage. Eine aktuelle Bearbeitung erfolgt durch uns Entscheider derzeit nicht. Der Vergütungsantrag wird gar nicht gesehen.

    Vergütungsanträge werden über die zuständigen Kostenbeamten bevorzugt bearbeitet und über die Lok angewiesen. Wir Entscheider bearbeiten Festsetzungsbeschlüsse ins Vermögen bevorzugt.

  • Bei uns werden die Vergütungsanträge auch umgehend bearbeitet - egal ob Auszahlung aus der Staatskasse oder Festsetzung gegen das Vermögen.
    RL + Berichte werden zurückgestellt, aber die Vergütungen werden rausgefischt und bearbeitet.

  • Meines Erachtens ist es -zumindest bei uns wichtig-, dass die Vergütungsanträge gesondert -und z.B. nicht als letztes Blatt eines Jahresberichts/einer Rechnungslegung- eingereicht werden.

    ... aber die Vergütungen werden rausgefischt und bearbeitet.

    Nichts anderes kann richtig sein. Ein Hinweis an die Betreuer ist ok, aber es ist und bleibt Aufgabe des Gerichts, die Post zu sichten und zu priorisieren.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Meines Erachtens ist es -zumindest bei uns wichtig-, dass die Vergütungsanträge gesondert -und z.B. nicht als letztes Blatt eines Jahresberichts/einer Rechnungslegung- eingereicht werden.

    Sehr richtig! :daumenrau

    Sonst landen die Akten nämlich auf dem Stapel für später, ganz unabhängig von Corona.

    Es ist immer besser, Vergütungsanträge nicht im Rahmen einer RL bzw. eines Berichts einzureichen!

  • Zur existenziellen Absicherung bestünde die Möglichkeit ALG II zu beantragen:
    https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
    Die Vermögensfreigrenzen sind auf Grund der aktuellen Lage deutlich erhöht worden (Orientierung an den Freigrenzen im Wohngeld (60.000 € bei Alleinstehenden)).
    Da die einzelnen Länder unterschiedliche Hilfe anbieten hier eine gute Übersicht:
    https://selbststaendige.verdi.de/beratung/coron…c7-001a4a160100

  • Es freut mich, dass es zumindest hier im Forum Konsenz ist, dass Vergütungsanträge schnell bearbeitet werden. Dass es bei Fragen einer massiven Unterbesetzung infolge von Krankheit und / oder Quarantäne zu anderen Abläufen kommen kann, ist jedem verständlich.

    Nur zum Verständnis, warum Tomas11 die Frage gestellt hat. Seitens einiger User im Betreuungsforum wurde weiter gegeben, dass von einigen Gerichten klipp und klar die Aussetzung der Bearbeitung von Vergütungsanträgen kommuniziert worden sei, weil dies nicht systemrelevant sei.

    Wie gesagt, ich freue mich, dass hier im Forum die Sicht eine andere ist.

  • Seitens einiger User im Betreuungsforum wurde weiter gegeben, dass von einigen Gerichten klipp und klar die Aussetzung der Bearbeitung von Vergütungsanträgen kommuniziert worden sei, weil dies nicht systemrelevant sei.

    Finde ich ja sehr bedenklich, was da wohl Gerichte von sich geben. Sind das Gerichte, wo in der Betreuungsabteilung kein Rechtspfleger mehr arbeitet? Ansonsten frage ich mich ja, was die Kollegen dann sonst bearbeiten, wenn doch Vergütungsanträge einen Großteil unserer Arbeit ausmachen. Ich sprech da jetzt nur für mich, aber ich bearbeite doch 10x lieber vorrangig 0815 Vergütungsanträge bevor ich mich an komplizierte Genehmigungen mache. Davon mal ganz abgesehen, dass wir mit einer Verweigerung der Auszahlung von Vergütungen die Existenz von unseren selbständigen Berufsbetreuern und vielleicht sogar auch Vereinen gefährden.

  • Ist mein erster Post hier und habe beim durchscrollen mal einen Blick in diesen Thread geworfen. Ich sitze als Rechtsanwaltsgehilfe eines noch jungen Berufsbetreuers praktisch auf der anderen Seite und hatte gerade zu Beginn des Shutdowns einige Verfahren erstmalig abzurechnen. Ich kann hier nur stellvertretend ein ganz großes Lob an die zuständigen Rechtspfleger_innen bei den Berliner Amtsgerichten ausstellen. Fast alle Anträge wurden unverzüglich bearbeitet und da wo ich mangels Erfahrung Fehler gemacht habe wurde gleich eine Hilfestellung in der Verfügung mit auf den Weg gegeben. Gerade weil ich ja auch nach altem und neuen Recht splitten musste. Das war äußerst hilfreich und es hat alles schnell geklappt, so dass keine unnötigen Nachfragen meinerseits notwendig waren.

  • Ich finde es sehr nett, dass hier auch mal die Rechtspfleger gelobt werden. :)
    Offensichtlich ist es ja nicht an allen Gerichten so reibungslos weiter gelaufen in den letzten Wochen und Monaten.
    Aber die Berliner haben wohl richtig gute Arbeit geleistet. :daumenrau:)

  • Leider sehr unterschiedlich. Vielleicht hat es bei den Betreuervergütungen gut geklappt, aber bzgl PKH und Pflichtverteidigung war bei uns Schweigen im Walde. Wie oben gesagt, hat zb auch das SG ganz klar kommuniziert, dass keine Vergütungsanträge bearbeitet werden.

  • Freut mich, dass ein Berliner "Kunde" zufrieden ist.
    Wir hatten hier einen Shutdown mit mehreren Wochen nur 20 % Besetzung. Danach werden jetzt die Vergütungsanträge bevorzugt abgearbeitet.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Vergütungsanträge könnten wir gar nicht im Home Office bearbeiten. Zu Hause war es bei uns nur möglich, Rechnungslegungen zu prüfen.

    Die Vergütungsanträge für Zahlungen aus der Staatskasse haben wir dann an den Bürotagen erledigt; sie standen auf unserer Prioritätenliste mit ganz oben, sodass auch das Einkommen unsere Betreuer abgesichert war. Lediglich die Beschlüsse aus dem Vermögen konnten nicht zeitnah erledigt werden; aber die machen ohnehin nicht den größten Teil der Vergütung aus.

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