Einsicht in Betreuungsakten nach Tod der Betroffenen durch ausgeschlossene Erbin

  • Die verstorbene Betroffene hatte

    a) durch notarielle Verfügung von Todes wegen A und B (Ehefrau und Sohn eines Seitenverwandten) zu Erben eingesetzt und
    b) durch spätere privatschriftliche Verfügung von Todes wegen C (nicht mit der Betroffenen verwandte Bezugsperson, die sich zu Lebzeiten um die Betroffene gekümmert hat und aufgrund lebzeitiger Äußerung der Betroffenen auch zu deren Betreuer bestellt werden sollte) zum Alleinerben eingesetzt.

    Es lief ein Betreuungsverfahren, das im Jahre 2018 bei Vorliegen eines fachärztlichen Gutachtens (Bejahung einer Betreuungsanordnung für 2 Jahre aufgrund kognitiver Einschränkungen) wegen in ausreichender Form vorhandener sog. "anderer Hilfen" i.S. des § 1896 Absatz 2 BGB eingestellt wurde.

    Es lief ein weiteres Betreuungsverfahren, das im Jahre 2019 wegen Tod der Betroffenen -ohne weiteres Betreuungsgutachten- geendet hat.

    Nunmehr beantragt die Verfahrensbevollmächtigte der Miterbin A Akteneinsicht (im Hinblick auf ein evtl. Betreuungsgutachten, das Anhaltspunkte für eine evtl. Testierunfähigkeit der Betroffenen zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments zu b) bieten könnte). Die Verfahrensbevollmächtigte vertritt die Auffassung, dass die Betroffene nicht mehr geschäfts- bzw. testierfähig war.

    Liegen die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbevollmächtigte von A vor?

    Auf jeden Fall würde ich vor der Gewährung der Akteneinsicht C (und auch B) rechtliches Gehör gewähren.

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