Berichtigung Bewilligungsdatum Vormerkung

  • Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung mit Bewilligungsdatum 20.02.2020 eingetragen. Dieses Datum entspricht dem Beurkundungsdatum im Kaufvertrag.

    Der Notar legt nun einen Berichtigungsvermerk nach § 44 a BeurkG vor, in dem er feststellt, dass das Datum des Kaufvertrags nicht der 20.02.2020 sondern der 20.01.2020 ist. Er bittet, die Berichtigung der Kaufvertragsurkunde beizufügen. Einen Antrag auf Berichtigung der Eintragung stellt er nicht.

    Würdet Ihr hier berichtigen oder den Berichtigungsvermerk einfach nur in der Grundakte ablegen?

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