Nicht gebuchtes Grundstück (vergessen)

  • Gesamtbestand Verweis auf Bestandsblatt

    Ursprünglich waren im Grundbuch im BV Nr. 1 mehrere Flurstücke unter Verweis auf das Bestandsblatt zusammengefasst eingetragen:
    "Landwirtschaftliches Anwesen in A-Dorf HsNr. 1 bzgl. Auszug aus dem Liegenschaftskataster der Gemarkung A BestNr. 3 vom 1.4.1958, … und Auszug aus dem Sachregister für Forstbezirk D vom 6.4.1958."
    1973 wurde der Gesamtbestand aufgelöst und die einzelnen Flurstücke der BVNr. 1 unter neuer BVNr. einzeln aufgeführt. Dabei wurde vermutlich das Grundstück des Forstbezirks D Flst. 111 vergessen.
    1979 erfolgte anlässlich der Gebietsreform die Abgabe des Grundbesitzes, einschließlich Grundakten, an das Nachbar-Grundbuchamt.


    Jetzt hat die IT-Stelle festgestellt, dass das noch existierende Flst. 111 der Gemarkung D im Grundbuch nirgends gebucht ist.
    Das andere GBA Z hat die Grundakten an unser GBA übersandt, damit wir das Grundstück buchen und anschließend zuständigkeitshalber an GBA Z abgeben.
    Der obengenannte Auszug aus dem Sachregister für Forstbezirk D vom 6.4.58 befindet sich nicht in der Grundakte und ist auch beim Vermessungsamt nicht mehr vorhanden, sondern dort vernichtet worden...


    Ein Antrag des Eigentümers (vermutlich Erbeserben der damalig eingetragenen Eigentümers?) existiert nicht.


    Eine örtliche Zuständigkeit unseres GBA sehe ich nicht gegeben, die Möglichkeit eines entsprechenden ablehnenden Beschlusses - mangels Antrags - aber auch nicht.
    Außerdem bin ich schon der Meinung, das das Grundstück wieder gebucht werden sollte...


    Wie würdet ihr vorgehen?



  • Dem örtlich zuständigen Gericht übersenden. Alles andere wäre wohl nicht gesetzeskonform.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Dito. Wer auch immer in der Vergangenheit das Problem verursacht haben mag, heute liegt das Flurstück im Amtsgerichtsbezirk des Nachbar-Grundbuchamts, womit die zuständig sind, das Problem zu lösen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich sehe das natürlich genauso, die Kollegen des anderen GBAs leider nicht... D.h. ich sage, das ist nicht mein Problem, schicke die Unterlagen zurück, es wird wieder nichts gemacht, in einem Jahr macht die IT-Stelle wieder einen Vorstoß und alles geht von vorn los. Die wenden sich dann wieder an uns, weil lt. WEBALKIS das Grundstück auf einem Blatt bei unserem Grundbuchamt gebucht ist, usw. und so fort... Ich hab schon überlegt, ob ich - praxisorientiert - ein GB-Blatt anlege, das Grundstück buche (mit welcher Grundlage weiß ich nicht...), als Eigentümer die damaligen, inzwischen verstorben, eintrage und Akte und Grundstück dann ans GBA Z abgebe. Oder könnte ich unser GBA mit Beschluss für unzuständig erklären, gibt es da ne Grundlage?

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