Gesamtbestand Verweis auf Bestandsblatt
Ursprünglich waren im Grundbuch im BV Nr. 1 mehrere Flurstücke unter Verweis auf das Bestandsblatt zusammengefasst eingetragen:
"Landwirtschaftliches Anwesen in A-Dorf HsNr. 1 bzgl. Auszug aus dem Liegenschaftskataster der Gemarkung A BestNr. 3 vom 1.4.1958, … und Auszug aus dem Sachregister für Forstbezirk D vom 6.4.1958."
1973 wurde der Gesamtbestand aufgelöst und die einzelnen Flurstücke der BVNr. 1 unter neuer BVNr. einzeln aufgeführt. Dabei wurde vermutlich das Grundstück des Forstbezirks D Flst. 111 vergessen.
1979 erfolgte anlässlich der Gebietsreform die Abgabe des Grundbesitzes, einschließlich Grundakten, an das Nachbar-Grundbuchamt.
"Landwirtschaftliches Anwesen in A-Dorf HsNr. 1 bzgl. Auszug aus dem Liegenschaftskataster der Gemarkung A BestNr. 3 vom 1.4.1958, … und Auszug aus dem Sachregister für Forstbezirk D vom 6.4.1958."
1973 wurde der Gesamtbestand aufgelöst und die einzelnen Flurstücke der BVNr. 1 unter neuer BVNr. einzeln aufgeführt. Dabei wurde vermutlich das Grundstück des Forstbezirks D Flst. 111 vergessen.
1979 erfolgte anlässlich der Gebietsreform die Abgabe des Grundbesitzes, einschließlich Grundakten, an das Nachbar-Grundbuchamt.
Jetzt hat die IT-Stelle festgestellt, dass das noch existierende Flst. 111 der Gemarkung D im Grundbuch nirgends gebucht ist.
Das andere GBA Z hat die Grundakten an unser GBA übersandt, damit wir das Grundstück buchen und anschließend zuständigkeitshalber an GBA Z abgeben.
Der obengenannte Auszug aus dem Sachregister für Forstbezirk D vom 6.4.58 befindet sich nicht in der Grundakte und ist auch beim Vermessungsamt nicht mehr vorhanden, sondern dort vernichtet worden...
Das andere GBA Z hat die Grundakten an unser GBA übersandt, damit wir das Grundstück buchen und anschließend zuständigkeitshalber an GBA Z abgeben.
Der obengenannte Auszug aus dem Sachregister für Forstbezirk D vom 6.4.58 befindet sich nicht in der Grundakte und ist auch beim Vermessungsamt nicht mehr vorhanden, sondern dort vernichtet worden...
Ein Antrag des Eigentümers (vermutlich Erbeserben der damalig eingetragenen Eigentümers?) existiert nicht.
Eine örtliche Zuständigkeit unseres GBA sehe ich nicht gegeben, die Möglichkeit eines entsprechenden ablehnenden Beschlusses - mangels Antrags - aber auch nicht.
Außerdem bin ich schon der Meinung, das das Grundstück wieder gebucht werden sollte...
Außerdem bin ich schon der Meinung, das das Grundstück wieder gebucht werden sollte...
Wie würdet ihr vorgehen?