Corona - Verweigerung der Innenbesichtigung

  • Wie ist derzeit mit dem Betreten des Versteigerungsobjektes und insbesondere mit Innenbesichtigungen und den rechtlichen Konsequenzen einer Verweigerung wegen der Infektionsgefahr umzugehen? Sowohl seitens des Gerichts als auch seitens der Gutachter?

    Interessant wird diese Frage auch durch BGH, 07.12.2017, V ZB 86/16, wonach eine grundlos verweigerte Innenbesichtigung die Möglichkeiten des Schuldners begrenzt, gegen den Verkehrswert vorzugehen.

  • Ich würde differenzieren.
    Wird generell verweigert oder nur auf Schutz bestanden?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Frage ist auch m.E. nur einzelfallabhängig zu beantworten.

    Läßt der Schuldner den Sachverständigen beispielsweise gar nicht erst auf das Grundstück oder möchte er wirklich derzeit nur keine fremden Personen in seiner Wohnung haben? Kann der Sachverständige das Objekt so zuverlässig von außen einschätzen, daß ihm ein paar zusätzliche Innenfotos, die ihm der kooperative Schuldner zukommen läßt ausreichen? Usw. usf.

  • Wenn der Zutritt wegen des Schutzes vor Corona verweigert wird kann man den Termin ja in den Sommer verlegen.

    Welches Jahr?

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei den aktuell (noch) niedrigen Zahlen ist es nicht schlimm, wenn das Gutachten zwei oder drei Monate länger dauert, da sollte man sich nicht ohne Not in Gefahr begeben - und damit meine ich sowohl den Gutachter, der sich nicht der Ansteckungsgefahr im Ortstermin aussetzen muss als auch das Gericht, welches bei Wertfestsetzung ohne Innenbesichtigung mit entsprechendem Abschlag eine erfolgreiche Beschwerde riskiert, weil das Beschwerdegericht die Ansteckungsgefahr (für den Schuldner) als triftigen Grund für eine Verweigerung im Sinne der BGH-Entscheidung wertet.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Corona ist kein Allheilmittel.
    Ich erwarte da schon konkrete Ausführungen des Schuldners zu seiner individuellen Situation, wie 3-fache Risikogruppe, positiver Test...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Corona ist kein Allheilmittel.
    Ich erwarte da schon konkrete Ausführungen des Schuldners zu seiner individuellen Situation, wie 3-fache Risikogruppe, positiver Test...

    Auch ohne diese Angaben besteht hier aufgrund der Allgemeinverfügung des Staats einfach ein Kontaktverbot zwischen Leuten die keinen gemeinsamen Hausstand haben. Der Schuldner kann sich schon auf dieses Verbot berufen ohne weitere Nachweise zu erbringen und muss schon deshalb niemand ins Haus lassen. Zwangsversteigerung ist nun mal was, was nicht unbedingt schnell geht und viele Hürden im Laufe des Verfahrens kennt.

  • Ich sehe es wie Stempel. Hier mussten die Leute Strafen zahlen weil sie angeblich 1,80 m statt 2,00 m im Freien voneinander Abstand haben und dann kommt der Staat und schickt dir einen Haufen Leute auf die Bude.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich sehe es wie Stempel. Hier mussten die Leute Strafen zahlen weil sie angeblich 1,80 m statt 2,00 m im Freien voneinander Abstand haben und dann kommt der Staat und schickt dir einen Haufen Leute auf die Bude.


    Eben. Vor allem Araya: Es geht ja nicht nur um den Schuldner, sondern auch den SV.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich sehe es wie Stempel. Hier mussten die Leute Strafen zahlen weil sie angeblich 1,80 m statt 2,00 m im Freien voneinander Abstand haben und dann kommt der Staat und schickt dir einen Haufen Leute auf die Bude.


    "Ein Haufen Leute" ist allerdings etwas übertrieben, wenn ein Gutachter erscheint.

    Das müsste eigentlich möglich sein, zumal dieser berufsbedingt erscheint (und nicht zu Besuch). Was soll denn sonst z. B. die Polizei machen, wenn jetzt eine Hausdurchsuchung zu vollziehen ist. Auch bis zum Sommer warten? :gruebel:

  • Andernorts hier im Forum wird diskutiert, dass Umzüge und Zwangsräumungen gingen, aber der Sachverständige muss zu Hause bleiben?

    Der Sachverständige kann selbst entscheiden, wie er es gerne hätte.

    Der Staat wird am Laufen gehalten. Gerichte werden am Laufen gehalten. Gerichtsverfahren werden am Laufen gehalten.
    Das geht nur, wenn auch die Peripherie laufen kann.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Andernorts hier im Forum wird diskutiert, dass Umzüge und Zwangsräumungen gingen, aber der Sachverständige muss zu Hause bleiben?

    Nun ja, grundsätzlich würde man da aber aus Gründen der Fürsorge schon erwarten können, das Schutzausrüstung bereitgestellt wird.

    Wir haben mittlerweile alles bestellt - auch FFP2 (exclusiv für Gerichtsvollzieher; sogar der Dienstherr zahlt; die Rpfl. bekommen nur OP-Behelfsmasken*)

    Ob davon überhaupt zeitnah was ankommt, bleibt m.E. fraglich. Ausserdem möchte ich nicht z.B. im Sommer mit so einem Ding stundenlang irgendwo stehen.

    Welches Jahr ?


    Der war gut - wahrscheinlich 2038.

    *) das war jetzt nicht ernst gemeint:D

  • @U.R.
    Du solltest Dich wirklich langsam mal mit der Zitierfunktion vertraut machen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Andernorts hier im Forum wird diskutiert, dass Umzüge und Zwangsräumungen gingen, aber der Sachverständige muss zu Hause bleiben?

    Der Sachverständige kann selbst entscheiden, wie er es gerne hätte.

    Der Staat wird am Laufen gehalten. Gerichte werden am Laufen gehalten. Gerichtsverfahren werden am Laufen gehalten.
    Das geht nur, wenn auch die Peripherie laufen kann.

    Ich möchte mal an Post 1 erinnern:

    Es geht darum, ob der Schuldner begründet en Zutritt verweigern darf oder ob eine Weigerung die bisher bekannten Konsequenzen hat.

  • ich glaube nicht, dass er es kann.

    Bisher wäre es doch auch keine ausreichende Begründung gewesen zu sagen, der Sachverständige zeigt Grippesymptome, ich habe Angst vor Ansteckung, also lasse ich ihn nicht rein.

    Abstand halten bei der Innenbesichtigung sollte möglich sein. Der SV kann ja Mundschutz tragen, der Schuldner hinterher Türklinken o.ä. abwischen.
    Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion sind ausreichend möglich, sollten also auch bei einer Innenbesichtigung ausreichen.

  • Andernorts hier im Forum wird diskutiert, dass Umzüge und Zwangsräumungen gingen, aber der Sachverständige muss zu Hause bleiben?

    Der Sachverständige kann selbst entscheiden, wie er es gerne hätte.

    Der Staat wird am Laufen gehalten. Gerichte werden am Laufen gehalten. Gerichtsverfahren werden am Laufen gehalten.
    Das geht nur, wenn auch die Peripherie laufen kann.

    Ich möchte mal an Post 1 erinnern:

    Es geht darum, ob der Schuldner begründet en Zutritt verweigern darf oder ob eine Weigerung die bisher bekannten Konsequenzen hat.


    Eben, in #1 wird die Diskussion angestoßen, zur der ich mich und meine Auffassung geäußert habe. Und für mich geht eben nur "Corona" rufen nicht. Da muss mehr kommen.

    Dass der SV mit laufender Nae in der Tür steht, wäre für mich allerdings eher ein Grund, da er akut krank und ansteckend ist. Außer er sagt, dass das Heuschnupfen ist.
    Dass ist aber eben eine konkrete, einzelfallbezogene Begründung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Dass der SV mit laufender Nae in der Tür steht, wäre für mich allerdings eher ein Grund, da er akut krank und ansteckend ist. Außer er sagt, dass das Heuschnupfen ist.
    Dass ist aber eben eine konkrete, einzelfallbezogene Begründung.


    Ansteckend kann man auch sein, wenn man keinerlei Symptome zeigt - das ist ja gerade das tückische an der aktuellen Situation. Das von der Regierung beschlossene Kontaktverbot und die teilweise sogar verhängten Ausgangssperren gibt es nicht nur zum Spaß.
    Wolltest du, dass momentan eine fremde Person durch deine Wohnung bzw. dein Haus rennt und Türklinken anfasst? Ich ganz sicher nicht.

    Und nochmal: Es geht hier nicht nur um den Schuldner, sondern auch um den SV - ich würde von diesem nicht verlangen, dass er momentan Ortstermine durchführt.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • Dass der SV mit laufender Nae in der Tür steht, wäre für mich allerdings eher ein Grund, da er akut krank und ansteckend ist. Außer er sagt, dass das Heuschnupfen ist.
    Dass ist aber eben eine konkrete, einzelfallbezogene Begründung.


    Ansteckend kann man auch sein, wenn man keinerlei Symptome zeigt - das ist ja gerade das tückische an der aktuellen Situation. Das von der Regierung beschlossene Kontaktverbot und die teilweise sogar verhängten Ausgangssperren gibt es nicht nur zum Spaß.
    Wolltest du, dass momentan eine fremde Person durch deine Wohnung bzw. dein Haus rennt und Türklinken anfasst? Ich ganz sicher nicht.

    Und nochmal: Es geht hier nicht nur um den Schuldner, sondern auch um den SV - ich würde von diesem nicht verlangen, dass er momentan Ortstermine durchführt.


    Ich verstehe den Beitrag 1 so, dass eine Weigerung d. Schuldner wegen Corona vorrangig das Problem ist:

    "Interessant wird diese Frage auch durch BGH, 07.12.2017, V ZB 86/16, wonach eine grundlos verweigerte Innenbesichtigung die Möglichkeiten des Schuldners begrenzt, gegen den Verkehrswert vorzugehen."

    Ob der Sachverständige aktuell Innenbesichtigungen durchführen mag (oder nicht), kann er dem Gericht ja mitteilen.

    Bei einer eventuellen Weigerung des Schuldners müsste man aber wohl die o. g. Rechtsprechung heranziehen, da die Corona-Krise als solches keinen Grund für die Verweigerung darstellt.

    (Ansonsten könnten derzeit auch keine Festnahmen im häuslichen Umfeld, Hausdurchsuchungen usw. stattfinden.)

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