Corona - Verweigerung der Innenbesichtigung


  • (Ansonsten könnten derzeit auch keine Festnahmen im häuslichen Umfeld, Hausdurchsuchungen usw. stattfinden.)


    Festnahmen und Hausdurchsuchungen haben doch eine ganz andere rechtliche Qualität und sind nicht aufschiebbar.
    Die Gutachtenerstellung in einem Versteigerungsverfahren schon.

    Überwiegend sind die Gerichte "wegen Corona" geschlossen und der Publikumsverkehr auf das absolute Mindestmaß eingeschränkt, aber der Schuldner soll dulden, dass fremde Menschen in seine Wohnung kommen und er dadurch einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt wird? Verstehe nicht, warum diese Position von euch so vehement vertreten wird. Aber gut, muss jeder selbst entscheiden :cool:.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • Dass der SV mit laufender Nae in der Tür steht, wäre für mich allerdings eher ein Grund, da er akut krank und ansteckend ist. Außer er sagt, dass das Heuschnupfen ist.
    Dass ist aber eben eine konkrete, einzelfallbezogene Begründung.


    Ansteckend kann man auch sein, wenn man keinerlei Symptome zeigt - das ist ja gerade das tückische an der aktuellen Situation. Das von der Regierung beschlossene Kontaktverbot und die teilweise sogar verhängten Ausgangssperren gibt es nicht nur zum Spaß.
    Wolltest du, dass momentan eine fremde Person durch deine Wohnung bzw. dein Haus rennt und Türklinken anfasst? Ich ganz sicher nicht.

    Und nochmal: Es geht hier nicht nur um den Schuldner, sondern auch um den SV - ich würde von diesem nicht verlangen, dass er momentan Ortstermine durchführt.

    Auch in diesem Punkt hat Corona keine Monopolstellung!
    Ich bleibe dabei: Verweigern nur mit einer auf den konkreten Einzelfall bezogen Begründung.

    Um mich geht es nicht! Es geht um meine Rechtsauffassung. Die geltende Recht- und Gesetzeslage ist doch nicht plötzlich ausgehebelt.
    Klar ist Corona eine Besonderheit. Aber doch nur ein Aspekt von vielen und kein alles andere überstrahlender!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nachtrag: Vielleicht HATTE der SV schon Corona. Wie sollte da die Weigerung begründet sein?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei den aktuell (noch) niedrigen Zahlen ist es nicht schlimm, wenn das Gutachten zwei oder drei Monate länger dauert, da sollte man sich nicht ohne Not in Gefahr begeben - und damit meine ich sowohl den Gutachter, der sich nicht der Ansteckungsgefahr im Ortstermin aussetzen muss als auch das Gericht, welches bei Wertfestsetzung ohne Innenbesichtigung mit entsprechendem Abschlag eine erfolgreiche Beschwerde riskiert, weil das Beschwerdegericht die Ansteckungsgefahr (für den Schuldner) als triftigen Grund für eine Verweigerung im Sinne der BGH-Entscheidung wertet.

    Da bin ich ganz deiner Meinung, so lange es kein akuter Fall ist, sollte man sich nicht unnötig in Gefahr begeben. Die Ansteckungsgefahr ist einfach noch zu groß und es gilt ja nach wie vor die Anordnung der Bundesregierung mit dem Infektionsschutzgesetz. Um keine Nachteile im späteren Prozess zu riskieren, sollte man Besichtigungen momentan noch aussetzen.

  • Bei den aktuell (noch) niedrigen Zahlen ist es nicht schlimm, wenn das Gutachten zwei oder drei Monate länger dauert, da sollte man sich nicht ohne Not in Gefahr begeben - und damit meine ich sowohl den Gutachter, der sich nicht der Ansteckungsgefahr im Ortstermin aussetzen muss als auch das Gericht, welches bei Wertfestsetzung ohne Innenbesichtigung mit entsprechendem Abschlag eine erfolgreiche Beschwerde riskiert, weil das Beschwerdegericht die Ansteckungsgefahr (für den Schuldner) als triftigen Grund für eine Verweigerung im Sinne der BGH-Entscheidung wertet.

    Da bin ich ganz deiner Meinung, so lange es kein akuter Fall ist, sollte man sich nicht unnötig in Gefahr begeben. Die Ansteckungsgefahr ist einfach noch zu groß und es gilt ja nach wie vor die Anordnung der Bundesregierung mit dem Infektionsschutzgesetz. Um keine Nachteile im späteren Prozess zu riskieren, sollte man Besichtigungen momentan noch aussetzen.

    Danach dürfte seit Wochen eigentlich niemand seine Wohnung verlassen.
    Man kann doch einiges vorbeugend tun. Der Rechtsstaat steht nicht still!

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  • Bei den aktuell (noch) niedrigen Zahlen ist es nicht schlimm, wenn das Gutachten zwei oder drei Monate länger dauert, da sollte man sich nicht ohne Not in Gefahr begeben - und damit meine ich sowohl den Gutachter, der sich nicht der Ansteckungsgefahr im Ortstermin aussetzen muss als auch das Gericht, welches bei Wertfestsetzung ohne Innenbesichtigung mit entsprechendem Abschlag eine erfolgreiche Beschwerde riskiert, weil das Beschwerdegericht die Ansteckungsgefahr (für den Schuldner) als triftigen Grund für eine Verweigerung im Sinne der BGH-Entscheidung wertet.

    Da bin ich ganz deiner Meinung, so lange es kein akuter Fall ist, sollte man sich nicht unnötig in Gefahr begeben. Die Ansteckungsgefahr ist einfach noch zu groß und es gilt ja nach wie vor die Anordnung der Bundesregierung mit dem Infektionsschutzgesetz. Um keine Nachteile im späteren Prozess zu riskieren, sollte man Besichtigungen momentan noch aussetzen.

    Danach dürfte seit Wochen eigentlich niemand seine Wohnung verlassen.
    Man kann doch einiges vorbeugend tun. Der Rechtsstaat steht nicht still!

    Ich weiss ja nicht wo du lebst, aber in Sachsen darf man seit Wochen die Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen: z.B: Arbeiten, Einkaufen, zum Arzt gehen und mit Mitgliedern des Haushalts spazieren oder Sport machen ....

  • Zitat: Um mich geht es nicht! Es geht um meine Rechtsauffassung. Die geltende Recht- und Gesetzeslage ist doch nicht plötzlich ausgehebelt.
    Klar ist Corona eine Besonderheit. Aber doch nur ein Aspekt von vielen und kein alles andere überstrahlender!


    Würde ich auch so sehen - wenn ich mir die Bemerkung als Nichtimmobiliarvollstrecker gestatten darf.

  • Der Schuldner soll seine Wohnung ja nicht verlassen.
    Und der Sachverständige geht seiner Arbeit nach. Das ist kein Problem.


    Mhm, warum wohl heißt es "Kontaktsperre"? :gruebel:
    Aber ich merke, du hast das Problem nicht verstanden, insofern scheint eine weitere Diskussion wenig zielführend. Zur Ausgangsfrage dürfte alles gesagt sein.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Der Schuldner soll seine Wohnung ja nicht verlassen.
    Und der Sachverständige geht seiner Arbeit nach. Das ist kein Problem.


    Mhm, warum wohl heißt es "Kontaktsperre"? :gruebel:
    Aber ich merke, du hast das Problem nicht verstanden, insofern scheint eine weitere Diskussion wenig zielführend. ...

    :(

    Dann oute ich mich mal als jemand, der deiner Meinung nach ebenfalls "das Problem nicht verstanden" hat.

    Soweit mir bekannt ist, existiert keine Anordnung, dass Sachverständige ihre berufliche Tätigkeit wegen der Corona-Krise einstellen müssten. Wie andere Menschen auch, dürfen diese also ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen, wozu eben beim Sachverständigen regelmäßig Begutachtungen gehören.

    Natürlich kann ein Freiberufler jederzeit seine berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken. Dann wird das Gutachten ein paar Monate später fertig, vielleicht auch erst im nächsten Jahr.

    Aber wenn der Sachverständige begutachten möchte, dürfte eine Weigerung des (nicht zu einer Risikogruppe gehörenden) Schuldners auf tönernen Füßen stehen.

  • Mhm, warum wohl heißt es "Kontaktsperre"? :gruebel:
    Aber ich merke, du hast das Problem nicht verstanden, insofern scheint eine weitere Diskussion wenig zielführend. Zur Ausgangsfrage dürfte alles gesagt sein.

    Übrigens heißt es gar nicht "Kontaktsperre"

    Was wir haben sind Ausgangsbeschränkungen, d.h. der Ausgang ist auf bestimmte Gründe beschränkt

  • Einer meiner Gutachter hat mir jetzt seine Vorgehensweise mitgeteilt:
    Er stellt allen Teilnehmern an der Besichtigung (als Verfahrensauslagen) Mundschutz und Einmalhandschuhe zur Verfügung und mahnt die Einhaltung des nötigen Abstands an.
    Bei bewohnten Objekten, namentlich Mietwohnungen, führt er zur Eigensicherung keine Innenbesichtigung durch. Punkt.

    Wenn das alle so machen, stellt sich die Frage nach einer verweigerten Innenbesichtigung nicht (sondern die Frage nach dem Nutzen eines Gutachtens "aus dem Helikopter").

  • Der Schuldner soll seine Wohnung ja nicht verlassen.
    Und der Sachverständige geht seiner Arbeit nach. Das ist kein Problem.


    Mhm, warum wohl heißt es "Kontaktsperre"? :gruebel:
    Aber ich merke, du hast das Problem nicht verstanden, insofern scheint eine weitere Diskussion wenig zielführend. Zur Ausgangsfrage dürfte alles gesagt sein.


    Das Problem sind Leute, einschließlich unserer Kollegen, die "Corona" rufen oder hören und denken, damit sei alles gesagt und klar.

    Ich für meinen Teil kenne kein Lex Coronarus.

    Damit will ich, was sich aus meinen bisherigen Beiträgen erkennen lassen sollte, allerdings auch nicht sagen, dass Corona egal ist. Es ist nur ein Aspekt von vielen und individuell zu berücksichtigen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Übrigens heißt es gar nicht "Kontaktsperre"


    Ok, hast recht, meist heißt es Kontaktbeschränkung.
    Diese und alle anderen Regelungen, die man im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie getroffen hat, und alles was man so in Zeitungen/Internet liest und im Fernsehen sieht, sagt mir: Halte möglichst wenig Kontakt zu andern Menschen bzw. reduziere diesen (außerhalb der eigenen Wohnung) auf das zwingend nötige Mindestmaß. Nicht umsonst kann ich das Bier mit meinen Kumpels nicht mehr am Tresen, sondern nur noch über Skype trinken, kann nicht mehr ins Stadion, kann meine Eltern nicht mehr besuchen (von meinem Opa im Altersheim ganz zu schweigen), arbeite im Homeoffice und sind auch zahlreiche Gerichte und andere Behörden mehr oder weniger nur noch im Notbetrieb. Das alles hat einen Grund, und zwar die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wenn also sogar Gerichtsverhandlungen ausfallen und in einigen Gerichten nur noch Notbetrieb herrscht, warum soll dann der Sachverständige weitermachen, als sei nix gewesen? Die Regierung hat meiner Einschätzung nach durchaus bewusst auf "harte Verbote" verzichtet und setzt statt dessen auf Einsicht der Bürger - eine gute Lösung, wie ich finde. Zu sagen "es gibt keine ausdrückliche Anordnung, also kein Problem" ist m.E. kurzsichtig, denn diese Haltung verkennt den Zweck der Maßnahmen. Und: Corona ist nicht ein Aspekt von vielen, sondern momentan leider der alles beherrschende Faktor, den man ernst nehmen sollte.
    Wir reden auch nicht von Verzögerungen um mehrere Monate, sondern so lange, wie diese Kontaktbeschränkungen seitens der Regierung empfohlen und uns von unserem Dienstherrn durch Einschränkungen im Gerichtsbetrieb vorgegeben werden.

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    No!

  • Am Besten wäre es natürlich, wir würden bis auf die unabdingbar systemrelevanten Berufe bis zum 31. August alle zu Hause bleiben.

    Das halte ich aber im Endeffekt für schwierig. Denn anders als Euer Dienstherr, der derartige Anordnungen treffen kann und Eure Bezüge weiter bezahlt, kann dies für weite Teile der Wirtschaft, dazu zähle ich auch den Sachverständigen, schnell in den wirtschaftlichen Ruin führen. (Wozu auch beiträgt, dass wir alle von den notbesetzten Gerichten im Moment keine neuen Aufträge bekommen.) Deshalb brauchen wir eine ausgewogene Lösung, die meines Erachtens auch abhängig vom Bundesland sein kann. Was in Heinsberg oder Mitterteich richtig ist, muss in der Uckermark oder in Meck-Pomm nicht zwingend sein.

    Auch bei einer Wohnungsbesichtigung kann das Abstandsgebot eingehalten werden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das ist es ja genau! Es ist gerade nicht der alles beherrschende Faktor. Er wird dazu gemacht. Es ist ein Faktor und es ist ein wichtiger Faktor. Aber er beherrscht nicht alles.

    Und gerade Gerichtsverhandlungen finden statt. Nicht alle, nicht überall. Aber eben auch nicht keine und überall.

    "Auf das nötigste" beinhaltet für mich den Fortgang des Rechtssystems. Dazu gehören für mich auch unsere Verfahren und damit auch die Tätigkeit des Sachverständigen.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielleicht sollte man auch in Erwägung ziehen, ob der Schuldner einer Risikogruppe angehört. Das kann er ohne Probleme glaubhaft machen.

    Ich bin sicherlich kein Corona-Leugner (mehr). Aber ich habe es schon einmal im Forum geschrieben: Covid 19 hat, anders als zum Beispiel Ebola, nicht das Potential, die deutsch Bevölkerung auszurotten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Vielleicht sollte man auch in Erwägung ziehen, ob der Schuldner einer Risikogruppe angehört. Das kann er ohne Probleme glaubhaft machen.

    Ich bin sicherlich kein Corona-Leugner (mehr). Aber ich habe es schon einmal im Forum geschrieben: Covid 19 hat, anders als zum Beispiel Ebola, nicht das Potential, die deutsch Bevölkerung auszurotten.

    Ich stimme Dir wieder mal zu. Wie sich aus #2 und #8 ergibt.

    Viele sind aber nicht mehr fähig, normal zu agieren und reagieren und verfallen fast einer Hysterie.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich habe das Problem schon verstanden.
    Aber Corona ist keine Entschuldigung für alles. Sofern bestimmte Regeln eingehalten werden,
    dürfte eine Besichtigung völlig unproblematisch sein.

    Und gerade in der Justiz darf es keinen Stillstand geben.

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