Hallo, mir läuft gerade dieser Fall über den Weg, und irgendwie klemmt die Logik bei mir:
S ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Gläubiger G1 hat dort eine Grundschuld eingetragen. Nun verkauft S das Grundstück. G1 wird aus dem Kaufpreis befriedigt werden.
Ein weiterer Gläubiger des S (G2) pfändet nun den Anspruch des S gegen G1 auf Rückgewähr der Grundschuld bzw. Erteilung der Löschungsbewilligung. G2 ist der Meinung, ohne seine Mitwirkung wäre die Löschung der Grundschuld nicht mehr möglich. Diese Mitwirkung macht er nun davon abhängig, dass S seine Schulden bei ihm tilgt.
Ist das möglich? Ist S jetzt auf die Mitwirkung von G2 angewiesen?