Alles anzeigenBuB/Bach-Heuker Rn. 2/1238; Stritz InsBüro 2012, 207 (212); Casse ZInsO 2012, 1402 (1407); Weiß S. 135 ff. (im Regelfall jährliche Erneuerung, bei befristeten Bescheiden Geltung nur bis Fristende); von fortdauernder Gültigkeit ausgehend hingegen Prütting/Gehrlein/Ahrens, § 850k Rn. 65; im Grundsatz auch Homann DGVZ 2015, 45 (51); wohl auch Kohte VuR 2014, 121 (122)
(Schimansky/Bunte/Lwowski, BankR-HdB, 1. Abschnitt. Allgemeine Grundlagen 4. Kapitel. Bankkonto, allgemein § 33. Kontenpfändung Rn. 34e-34i, beck-online)
Vielen Dank für die Fundstellen.
Interessieren würde mich natürlich auch die praktische Handhabung der hier vertreten Bankkaufmänner bzw. deren Banken.
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Musterbescheinigung (Formular) wird unbegrenzt anerkannt (außer Kindergeld wie oben)
Also kann sich der Schuldner eine Bescheinigung inklusive Unterhaltspflichten für Kinder holen und bekommt dann "lebenslang" den erhöhten Freibetrag?
Kann so eigentlich auch nicht richtig sein.