Löschungsbew. Verwalter ZHyp

  • Guten Morgen,

    eingetragenin Abt. III ZwHyp am 22.04.2005 zugunsten seitenweiser Privatpersonen. Laut Vollstreckungsbescheid ist Gläubigerin die WEG xy Straße, vertreten durch die Eigentümer gem. Anlage.
    Eingetragen wurden als Gläubiger nur die Eigentümer ohne Verweis darauf, dass es sich um eine WEG handelt.

    Da ich erst seit 2013 Rpfl bin, habe ich leider keine Ahnung wie damals die ZHyp zugunsten von WEG´s eingetragen wurden und ob hier ein Fehler in der Eintragung vorliegen. Die Kollegen die im Haus sind, sind auch alle noch nicht so lange im GB und können mir dazu nicht weiterhelfen.

    Nunmehr hat der Verwalter die Löschung bewilligt. Dazu wurde er per WEG Beschluss von den Eigentümern der WEG bevollmächtigt. (nach heutiger Rechtsprechung wird dies zugelassen für ZwHyp eingetragen nach 2005)

    Ist dies für die Löschungsbew. des Verwalters bzgl. ZwHyp für die persönlich eingetragenen Eigentümer nach altem Recht auch ausreichend? Davon sind ja einige schon keine Eigentümer mehr.

    Vielen Dank

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