Huhu,
kurze Frage zum ENZ FORMBLATT V — ANLAGE III Punkt 9:
Der zwischen dem Erblasser und der unter 1. genannten Person bestehende eheliche oder andere gleichwertige Güterstand wurde aufgelöst und auseinandergesetzt
Durch Tod ist die Zugewinngemeinschaft ja beendet. Kreutzt man dort dann ja an oder zielt das auf Scheidung ab?
Liebe Grüße