Ausschlagung Erbschaft für Minderjährige

  • Hallo zusammen,

    ein Großelterteil ist gestorben, der Sohn hat für sich ausgeschlagen und will das auch für die Kinder, die Frau will das aber nicht (und nun wohl auch erstmal zum RA damit).
    Vermutung liegt bei Schulden oder zumindest kein nennenswerter Nachlass.

    Wie geht man denn hier nun vor? Ich hatte 1628 im Blick, aber fraglich ob das so funktioniert, denn im Zweifel woher weiß das Gericht denn welches Elternteil nun die bessere Entscheidung trifft.

    Pfleger bestellen, welcher dann entscheidet? Aber auf welcher Grundlage? Die Eltern kümmern sich ja, können sich nur nicht einigen.

    Fall sich die Eltern nicht kümmern oder ein Elternteil nicht, würde ich sagen Pfleger bzw .wenn der zweite Teil sich nicht kümmert 1628.

  • Auf jeden Fall wäre es in Ordnung, den Antrag zu bearbeiten, auch wenn nur von einem der Sorgeberechtigten gestellt. Dann hat das Gericht einen Rechtsgrund, den Wert des Nachlasses zu ermitteln. Das Ergebnis wäre dann Grundlage für weitere Gespräche mit dem anderen Elternteil und etwaige Richtervorlage. Die Frist wäre zumindest erst einmal gehemmt.

  • Auf jeden Fall wäre es in Ordnung, den Antrag zu bearbeiten, auch wenn nur von einem der Sorgeberechtigten gestellt.

    Welchen Antrag? Von einem Antrag war in #1 doch überhaupt keine Rede. :gruebel:

    Die Frist wäre zumindest erst einmal gehemmt.


    Welche Frist? Doch nicht etwa die Ausschlagungsfrist oder?
    Es bedarf hier offenbar gemäß §1943 II S.2 BGB keiner familiengerichtlichen Genehmigung, weshalb ich keinen Hemmungsgrund sehe.

  • Hallo zusammen,

    ein Großelterteil ist gestorben, der Sohn hat für sich ausgeschlagen und will das auch für die Kinder, die Frau will das aber nicht (und nun wohl auch erstmal zum RA damit).
    Vermutung liegt bei Schulden oder zumindest kein nennenswerter Nachlass.

    Wie geht man denn hier nun vor? Ich hatte 1628 im Blick, aber fraglich ob das so funktioniert, denn im Zweifel woher weiß das Gericht denn welches Elternteil nun die bessere Entscheidung trifft.

    Pfleger bestellen, welcher dann entscheidet? Aber auf welcher Grundlage? Die Eltern kümmern sich ja, können sich nur nicht einigen.

    Fall sich die Eltern nicht kümmern oder ein Elternteil nicht, würde ich sagen Pfleger bzw .wenn der zweite Teil sich nicht kümmert 1628.

    Was liegt dir denn konkret an Schriftstücken vor? Wer hat das Verfahren beim FamG angeregt?

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