Richtervorlage erforderlich

  • Hallo,

    ich habe einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss über 500,-- EUR gemacht und wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Beschwerde gemäß § 61 Abs 2 FamFG zugelassen. Nun kommte eine Beschwerde. Muss ist die Sache trotzem erst noch den Richter vorlegen oder kann ich sie gleich hochgeben ?

  • Alles andere wäre doch inkonsequent. Erst das Rechtsmittel zulassen und dann nicht entsprechend vorlegen?;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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