Hallo,
ich habe einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss über 500,-- EUR gemacht und wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Beschwerde gemäß § 61 Abs 2 FamFG zugelassen. Nun kommte eine Beschwerde. Muss ist die Sache trotzem erst noch den Richter vorlegen oder kann ich sie gleich hochgeben ?