Todeserklärung Syrien

  • Ich war in meiner aktiven Zeit als Soldat in Krisengebieten unterwegs. Da kann ich Dir versichern, dass es als, ich nenne es mal so, Mitglied der unterlegenen Bürgerkriegspartei fast immer unmöglich ist irgendwelche Dokumente zu bekommen. Du bist dann für die dann herrschende Seite nicht existent, und wenn doch dann gerne auch um rauszukriegen, wo noch Verwandte, Freunde von Dir sind, die man dann auch noch gerne abholen kommt. Bist du als Mitglied einer Bürgerkriegsmiliz (auch wenn du vielleicht auf Seiten der "Guten" gekämpft hast) gefallen, dann gibt es im Normalfall keine auch keine geführten "Kriegstagebücher", wo dein Kommandeur akribisch Listen führt wann wer wo gefallen oder vermisst ist.

    Selbst wenn sie eine Antwort vom derzeitigen Regime bekommen sollte, wird da garantiert nicht stehen, wann und wo der Mann zu Tode gekommen ist.

  • Sie soll in Syrien nach einer Urkunde fragen???

    Selbst wenn sie eine Antwort vom derzeitigen Regime bekommen sollte, wird da garantiert nicht stehen, wann und wo der Mann zu Tode gekommen ist.

    Aus einem Bericht der Deutschen Botschaft in Beirut vom Frühjahr 2015:

    "Aus Sicht der Botschaft erscheint das syrische Urkundenwesen weiterhin intakt.

    Aufgrund der aktuellen Erfahrungen mit dem syrischen Urkundswesen kann die Botschaft weiterhin bestätigen, das Urkunden in vielen Landesteilen Syriens weiterhin erhältlich sind. Das Zentralregister in Damaskus ist noch aktiv, dort können auch Personenstandsurkunden aus dem ganzen Land angefordert werden, selbst wenn das Originalregister in der ursprünglichen Stadt des Personenstandes zerstört wurde. Das syrische Außenministerium unterhält weiterhin in Damaskus und größeren Städten Büros, in denen die Echtheit von syrischen öffentlichen Urkunden durch dafür zugelassene Beamte bestätigt wird (Vorlegalisation). Bekanntlich ist bei Anträgen zum Familiennachzug nach Deutschland, die von der Botschaft bearbeitet werden, nach wie vor die Legalisation der syrischen Urkunden erforderlich. Das Feld der Urkundeninhaber ist dabei konfessionell und regional durchmischt. Vorbeglaubigungen des syrischen Außenministeriums sind nach den Beobachtungen der Botschaft ohne konfessionelle oder politische Diskriminierung zu erhalten. Der Botschaft sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Probleme bei der Einholung einer Vorlegalisation bzw. von syrischen öffentlichen Urkunden -auch für Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge- bekannt.

    Wer Syrien ohne Ausreisegenehmigung verlassen hat, kann Dritte (Rechtsanwälte, Verwandte, Nachbarn etc.) mit der Beschaffung fehlender Urkunden und der Einholung der Vorlegalisation beauftragen....

    Seit Januar 2015 hat die Botschaft fast 8500 Legalisationen vorgenommen, davon mind. 7500 Legalisationen für rein syrische Urkunden."

  • "..in vielen Landesteilen...". 2014 hatte die Assad-Regierung erhebliche Teile Syriens nicht unter Kontrolle. Diese waren in den Händen verschiedenster Rebellengruppen. Wenn der Verschollene dort erschossen wurde, werden die syrischen Behörden den Tod im Zweifel nicht beurkundet haben. Und was im örtlichen Register nicht steht, kann man im Zentralregister lange suchen.
    Der Bericht der Botschaft scheint mir Theorie zu sein; die Praxis haben Traumtänzer und TL schön dargestellt.

  • Wie wäre es denn, sich mal mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu setzen? Möglicherweise lässt sich so herausfinden, was momentan in Syrien (vermutlich) Aussicht auf Erfolg hat, und was nicht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Und wie wäre es denn, die Todeserklärung einfach einzuleiten?

    Was um alles in der Welt soll denn die Frau aus Syrien beschaffen? Eine nicht existente Todesurkunde? Und jetzt mal ehrlich: Wenn er tot ist und sein Tod beurkundet wurde, dann schadet auch die Todeserklärung in Deutschland nicht. Und wenn er je doch noch lebt...dann ist das eben so. Das war nach dem 2. WK oft so, dass die Männer wieder heimgekehrt sind. Na und? So ist das bei einer Verschollenheit. Der Tod des Verschollenen wird nur vermutet.

    Was also wollt ihr von der Frau haben? Eine Sterbeurkunde? Die hat sie offensichtlich nicht, denn sonst wäre sie nicht Antragstellerin. Ein Dokument aus dem die Verschollenheit hervorgeht? Träumt weiter.

    Nun? Was soll das alles bringen?
    Wir haben eine aus einem aktuellen Kriegsgebiet geflüchtete Frau, die von Ihrer eigenen Mutter eine Bestätigung vorgelegt hat, dass sie wohl Witwe ist.

    Entscheiden. Erledigen. Weglegen.

    Wobei: Ich gebe zu, dass man anstatt einer Verschollenheit bei dem Sachverhalt ggf. auch davon ausgehen kann, dass er nicht verschollen, sondern tot ist. Dann aber müsste man den Antrag auf Todeserklärung umdeuten auf einen Antrag auf Feststellung der Todeszeit. Das genaue Datum scheint man ja zu haben. Ich würde dennoch eine ganz normale Todeserklärung wg. Kriegsverschollenheit durchführen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
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    5 Mal editiert, zuletzt von TL (2. Mai 2020 um 11:52)

  • PuCo:

    Darf ich mal aus deiner Signatur zitieren?:D

    „Das Schönste an der Ironie ist, dass es immer von den Richtigen falsch verstanden wird.“

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (1. Mai 2020 um 21:51)


  • Und jetzt mal ehrlich: Wenn er tot ist und sein Tod beurkundet wurde, dann schadet auch die Todeserklärung in Deutschland nicht. Und wenn er je doch noch lebt...dann ist das eben so. Das war nach dem 2. WK oft so, dass die Männer wieder heimgekehrt sind. Na und?

    Genau, die Todeserklärung eines noch Lebenden hat ja praktisch keine Auswirkungen.

    Weder auf eine zu schließende weitere Ehe, noch auf das Erbrecht, auch nicht auf den Status der Kinder aus der weiteren Ehe, …

    Und daß Kriegsheimkehrer es wirklich nur "Na und?" fanden, während ihrer Gefangenschaft für tot erklärt worden zu sein, halte ich für ein Gerücht.

  • Man bekommt kein DRK-Suchdienstgutachen zu einem Kämpfer in Syrien. Wer meint, man könne von dort ein Dokument über die Verschollenheit oder sonstwas erhalten, der darf gern dran glauben.

    Darauf bezog sich das „na und“. Denn wenn man wenig hat, muss man nehmen was man hat. Und man hat eine Aussage der Mutter. Immerhin.

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  • Kurzes Update. Ich habe für nächste Woche einen Termin zur Besprechung der Sache angeordnet und die Antragstellerin gebeten, noch die Geburtsurkunden der Kinder mitzubringen und alle evtl. noch vorhandenen Unterlagen. Die Geburtsurkunden der Kinder, da ich ein Rechtschutzbedürfnis habe für die Durchführung des Verfahrens. Es geht ihr ja vorrangig darum, dass der leibliche Kindesvater als dieser hier in Deutschland als solcher eingetragen werden kann. Ich werde dann weiter berichten.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • PuCo:

    Darf ich mal aus deiner Signatur zitieren?:D

    „Das Schönste an der Ironie ist, dass es immer von den Richtigen falsch verstanden wird.“

    Wenn mir Untätigkeit vorgeworfen wird bzw. keine Lust das Verfahren durchzuführen, dann hat das m. E. nichts mit Ironie zu tun. :confused:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • PuCo:

    Darf ich mal aus deiner Signatur zitieren?:D

    „Das Schönste an der Ironie ist, dass es immer von den Richtigen falsch verstanden wird.“

    Wenn mir Untätigkeit vorgeworfen wird bzw. keine Lust das Verfahren durchzuführen, dann hat das m. E. nichts mit Ironie zu tun. :confused:

    Doch PuCo das war ironisch gemeint und sollte nicht dich persönlich sondern eher die anderen Mitschreiber hier zum Teil betreffen.

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  • TL, ich fand Deinen Beitrag in #19 ehrlich gesagt so ohne weitere textliche Einordnung auch über das Ziel hinausgehend und nicht sonderlich nett. Mir ist klar, was Du damit inhaltlich sagen wolltest. Ich kann es aber nachvollziehen, dass PuCo den Beitrag hauptsächlich auf sich bezogen hat, obwohl ihre Frage dazu an sich keinen Anlass gab. Daher finde ich es gut, dass Du das klargestellt hast.

  • Kai:

    Also jetzt ist aber wirklich inzwischen hier eine Ansammlung vom Mimosen...

    Ich habe in #19 einen bewusst überspitzten und ironisierten Beitrag geschrieben um den beteiligten Schreibern vor Augen zu führen, was man denn eigentlich von der Antragstellerin verlangen will.

    Nirgends wurde PuCo unterstellt, dass Sie untätig wäre oder das Verfahren nicht durchführen will. Es erfolgte keinerlei Beleidigung oder sonstiger persönlicher Angriff. Wieso das was ich geschrieben habe, "nicht sonderlich nett" oder sogar "über das Ziel hinausgehend" gewesen sein soll, muss man mir bitte nochmal erklären.

    Der betreffende Passus "...jedenfalls bin ich nun vor Ihnen geflohen und sitze hier in Deutschland, wo das deutsche Gericht irgendwas mit Stempel haben will. Besser noch mit Apostille, damit es meinen Mann nicht für Tod erklären muss." ist völlig ohne jeden Vorwurf, denn er bezieht sich darauf, dass einige hier meinen, man würde von einer Art "Syrien-WaSt" einen Beleg dafür bekommen, dass der Kämpfer gefallen ist und dann mit diesem Todesnachweis entweder eine Grundlage für das Verfahren haben, oder es überhaupt nicht mehr durchführen müssen.

    Jetzt mal ehrlich Kai, ich fühle mich da schon etwas zu Unrecht an die Wand gestellt und dazu jetzt auch noch von dir, das ist mir unerklärlich.  

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  • TL, ich schreibe Dir eine PN. Hier nur eines: Meine Kommunikation ist grundsätzlich -und meines Erachtens auch meine obige Bemerkung- nicht darauf ausgerichtet, jemanden an die Wand zu stellen.

  • TL, ich schreibe Dir eine PN. Hier nur eines: Meine Kommunikation ist grundsätzlich -und meines Erachtens auch meine obige Bemerkung- nicht darauf ausgerichtet, jemanden an die Wand zu stellen.


    Auch für diesen Wortgebrauch entschuldige ich mich. Das ist natürlich Unfug und eher als "in die Ecke gestellt" oder "an den Pranger gestellt" gemeint gewesen. Nicht gut.

    TL

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  • Sorry, dass ich erst jetzt berichte. Bin irgendwie davon abgekommen.

    Ich hatte einen Termin anberaumt und wollte erst Mal die Hintergründe erfahren.
    Die Antragstellerin hatte zwischenzeitlich das dritte Kind von dem neuen - "lediglich" in Berlin in einer Moschee geheirateten Ehemann, was in Deutschland nicht anerkannt wird- bekommen.
    Dieser leibliche Kindesvater kann hier nicht als solcher eingetragen werden, da die Antragstellerin nach deutschem Recht noch verheiratet ist mit dem anderen Syrer, welcher in Syrien erschossen wurde. Dort bekommt sie aufgrund des Regimes, gegen welches er gekämpft hatte, keine Sterbeurkunde.
    Ich habe sie dann im Termin gebeten, dass sie mir noch die Geburtsurkunden der Kinder und einiges andere an "Papieren", was sie hat zur Akte reicht, damit ich ein Rechtschutzinteresse bejahen kann. Alle Angaben wurden an Eides statt versichert Die angehörte Staatsanwaltschaft hatte keine Bedenken. Also habe ich das Aufgebot gemacht und anschließend den Beschluss. Dieser dürfte in Kürze auch rechtskräftig werden.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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