Hey, kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen... Der Antragstellerin wurde VKH bewilligt und ein RA beigeordnet. Der Anwalt teilt nun mit, dass die Antragstellerin die VKH nicht in Anspruch nehmen möchte und die Aufhebung beantragt. Kann ich einfach aufheben? Wenn ja mit welcher gesetzlichen Begründung? Oder ist es klüger die Einmalzahlung anzuordnen? Oder muss ich gar die Sache dem Richter vorlegen damit er seine Entscheidung über die Bewilligung aufhebt, weil der Antrag ja quasi nachträglich zurück genommen wurde?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!