Entstehung VV 3200 RVG ?

  • Hallo,

    ich bin nicht sicher, ob es hierzu bereits einen Beitrag gibt (Suchfunktion hat mir nichts angezeigt) also frag ich mal nach:

    Der RA des Berufungsklägers hat PKH „für die beabsichtigte Berufung“bewilligt bekommen. Berufung wurde eingelegt – allerdings nicht fristgerecht.Danach kam die Begründung nebst Antrag auf Wiedereinsetzung. Soweit deraktuelle Stand.
    Jetzt beantragt der RA einen Vorschuss. Ich bin unsicher, obdie Verfahrensgebühr VV 3200 RVG entstanden ist – ist die Rechtzeitigkeit derBerufungseinlegung von Relevanz? Sowas hatte ich bisher noch nicht und zögerenun doch.

    Bleibt alle gesund!

  • ...ist die Rechtzeitigkeit derBerufungseinlegung von Relevanz?


    Entstanden ist die Gebühr jedenfalls mit Einlegen der Berufung. Einwendungen materiell-rechtlicher Art müßte aber der/die Bezirksrevisor/in erheben, weil das nicht von Amts wegen durch den Urkundsbeamten geschieht (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., § 55 Rn. 49 f).

    Das ist doch der normale Weg, wenn PKH-bedingte Berufung eingelegt wird. Und wenn eingelegt und begründet wurde, ist auch ohne weiteres die VG entstanden.


    Nicht unbedingt. Wenn zwar (verspätet) Berufung eingelegt, aber nicht zugleich (oder rechtzeitig) mit Wiedereinsetzungsgesuch verbunden wurde - irgendwann ist der Zug dann ja abgefahren. Das Wiedereinsetzungsgesuch wurde wohl (zu spät?) mit Berufungsbegründung "hinterhergeschoben"?

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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