Hallo,
ich bin nicht sicher, ob es hierzu bereits einen Beitrag gibt (Suchfunktion hat mir nichts angezeigt) also frag ich mal nach:
Der RA des Berufungsklägers hat PKH „für die beabsichtigte Berufung“bewilligt bekommen. Berufung wurde eingelegt – allerdings nicht fristgerecht.Danach kam die Begründung nebst Antrag auf Wiedereinsetzung. Soweit deraktuelle Stand.
Jetzt beantragt der RA einen Vorschuss. Ich bin unsicher, obdie Verfahrensgebühr VV 3200 RVG entstanden ist – ist die Rechtzeitigkeit derBerufungseinlegung von Relevanz? Sowas hatte ich bisher noch nicht und zögerenun doch.
Bleibt alle gesund!